Am 1. Januar 2020 ist die sogenannte Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten. Seitdem gilt auch nach dieser Verordnung die Pflicht zur Ausgabe von Quittungen, die – auch als Quittungspflicht bekannt – für Aufsehen sorgt. Hier klären wir, was die Beweispflicht genau bedeutet und weitere wichtige Fragen zur Beweispflicht.
Für welche Transaktionen gilt die Quittungspflicht?
Mechanische Rechnungen sind von der Quittungsausgabe ausgeschlossen
Gültig ab Anfang 2020 neue Fondsgesetze – In diesem Zusammenhang wurde auch auf die umstrittene Belegpflicht verzichtet. Dies gilt grundsätzlich für alle Händler, die eine elektronische Registrierkasse nutzen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die neuen Vorschriften einzuhalten.
Unter anderem müssen Händler, die elektronische Erfassungssysteme für Kassenvorgänge verwenden, Geschäftsvorfälle regelkonform speichern. Sie müssen auch Erstellen Sie eine Quittung für jeden Kunden und bieten diese dem Kunden an. Das Finanzamt kann auf Antrag des Unternehmers und nur in besonderen Ausnahmefällen auf die Verpflichtung zur Ausstellung einer Quittung verzichten.
Beachten Sie jedoch: Es besteht keine generelle Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Registrierkassen. Das bedeutet, dass Händler, um keine Quittungen ausstellen zu müssen, theoretisch eine mechanische Kasse nutzen können. Wird hingegen eine elektronische Registrierkasse verwendet, muss der Händler jedem Kunden eine Quittung ausstellen.
Was muss der Anspruchsnachweis wirklich gut können?
Die Quittungspflicht richtet sich insbesondere an Verhinderung groß angelegter SteuerhinterziehungSchließlich müssen Händler nicht nur jedem Kunden den Nachweis erbringen. Darüber hinaus sollten Ihre Umsätze auch mit Hilfe einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gespeichert werden. Damit soll auch ein Löschen oder Ersetzen von Verkäufen verhindert werden. Dies erleichtert es dem Finanzamt, die Verkäufe des Händlers zu kontrollieren.
Ist die Nachweispflicht auch bei elektronischen Quittungen erfüllt?
Elektronischer Nachweis reicht
Nach der Kassensicherungsverordnung (Kassensicherungsverordnung) kann der Nachweis, der jedem Kunden vorgelegt werden muss, entweder auf Papier gedruckt oder in elektronischer Form verfügbar Ich werde. Die elektronische Lieferung muss in einem Standard-Datenformat erfolgen.
Das bedeutet: Der Beleg muss nicht zwingend auf Papier ausgedruckt werden. Auch der elektronische Empfang von Quittungen ist möglich. Allerdings muss der Kunde damit einverstanden sein und die Quittung tatsächlich elektronisch erhalten. Beweise allein reichen nicht aus.
Soll der Kunde die Quittung mitnehmen und mitnehmen?
Die Quittung in gedruckter Form muss jedem Kunden angeboten werden – eine Sie müssen Ihr Fahrzeug jedoch nicht mit nach Deutschland nehmenDie elektronische Online-Quittung muss tatsächlich an den Kunden gesendet werden. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, die Datei sofort zu löschen.
Wer kann von der Quittungspflicht befreit werden?
Auf Antrag des Gewerbetreibenden und mit Zustimmung der zuständigen Behörde können einzelne Gewerbetreibende sind von der Quittungspflicht befreit Ich werde. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Gewerbetreibende Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl von Unbekannten verkauft und für ihn Quittungen ausstellen müssen unvernünftig auftaucht.
Der Umstand, dass das Drucken von Quittungen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, wird jedoch nicht als Umstand angesehen, der die Ausstellung von Quittungen für den Gewerbetreibenden unzumutbar macht.
Welche Angaben muss die Quittung enthalten?
Dem Kunden angebotene Verkaufsnachweise müssen bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Sie muss daher in jedem Fall einige Angaben enthalten.
Zu den Informationen, die in der Quittung enthalten sein müssen, gehören:
Die Name und Adresse des bereitstellenden Unternehmens
Die Datumzu dem die Quittung ausgestellt wurde und der Zeitpunkt, zu dem die Transaktion begann und endete
Art und Menge die verkauften Artikel oder das Angebot und die Art der erbrachten Leistung
eine Transaktionsnummer
die Gesamtgebühr sowie die inkludierte Gebühr Steuerbetrag
ggf. der Hinweis auf eine mögliche Steuerfreiheit
die Seriennummer des verwendeten elektronischen Registrierungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls