Wer oft online kauft, hat es bestimmt schon einmal erlebt: Die bestellten Produkte kommen an – doch beim Öffnen der Verpackung stellt sich heraus, dass sie beschädigt ist. Doch was tun, wenn der bestellte Artikel während des Transports beschädigt wurde? Wer haftet für den Schaden und wie sollten sich Käufer verhalten? Diese und weitere Fragen zum Transportschaden klären wir hier.
Wann genau liegt ein Transferschaden vor?
Unter Transportschäden sind Transportschäden zu verstehen, die vor Versand der Ware nicht vorhanden waren. Das heisst: Transportschäden sind immer dann gegeben, wenn ein Artikel erst auf dem Weg zum Empfänger beschädigt wurdeDie
Beispiele für Transportschäden
Daher kommt es zu Transportschäden, zum Beispiel wenn eine Nachricht gesendet wurde Während des Transports kaputt verpackt oder stark zusammengedrückt wird und die Ware im Inneren beschädigt ist. Außerdem entstehen Transportschäden, wenn beispielsweise Tiefkühlware während des Transports auftaut.
Keine Transportschäden Kommt das Paket hingegen erst spät an, wird es an die falsche Adresse geschickt oder der Absender hat die falschen Produkte eingelegt.
Offener oder versteckter Schaden
Darüber hinaus kann zwischen offenen und versteckten Schäden unterschieden werden.
EINER offener Transportschaden Dies ist der Fall, wenn der Schaden beim Empfang des Pakets für den Empfänger sofort erkennbar ist.
EINER versteckter Schaden Es ist jedoch nicht sofort erkennbar. Erscheint nur beim Öffnen der Verpackung.
Offener und versteckter Transportfehler:
Offene Transportschäden treten auf, wenn ein Paket zerrissen oder gebrochen beim Empfänger ankommt. Bei versteckten Transportschäden ist die Verpackung intakt. Öffnet der Empfänger es jedoch, stellt sich heraus, dass die Dose im Inneren der Verpackung zerbrochen ist.
Wer haftet für beschädigte Produkte?
Wird ein Produkt online gekauft, schuldet der Verkäufer die Lieferung dieses Produkts an eine vertragliche Bedingung. Das bedeutet: Die Ware muss der Beschreibung entsprechen oder einen Zustand erreichen, den der Käufer erwarten kann.
Dies gilt auch für einen privaten Markt, in dem der Verkäufer und der Verkäufer nicht gewerblich tätig sind warten, bis das gelieferte Produkt unversehrt ankommtLiefert der Verkäufer dem Käufer hingegen eine beschädigte Sache, liegt grundsätzlich ein wesentlicher Mangel vor. Der Verkäufer muss dafür verantwortlich sein und die Produkte reparieren oder ersetzen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch: Der Verkäufer haftet nur, wenn der an den Käufer gelieferte Kaufgegenstand bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft oder beschädigt war. Ist der Kaufgegenstand hingegen erst nach der Lieferung beschädigt worden, trägt der Verkäufer hierfür keine Verantwortung. In Bezug auf die zu versendende Ware ist es daher besonders wichtig zu wissen, wie spät es ist „Lieferzeit“ ist zu sehen
Lieferung, Gefahrtragung und Haftung bei Versand per Post
Kommt ein Kaufvertrag zustande, schuldet der Verkäufer diesen – wie ich bereits gesehen habe – grundsätzlich Lieferung eines Produkts ohne Mängel und ohne Schaden für den KäuferIst die Sache hingegen bei der Lieferung vom Verkäufer an den Käufer mangelhaft, muss der Verkäufer sie reparieren oder ersetzen. Der Verkäufer muss nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die nach der Lieferung an den Käufer entstehen.
Wenn jedoch ein Produkt online gekauft und an den Käufer versandt wird, wird keines gefunden „Real“ Die Lieferung des Artikels zwischen Käufer und Verkäufer erfolgt. Es stellt sich die Frage, wann man eine Bestellung per Mail kaufen soll „Liefern“, wodurch die Haftung des Verkäufers erlischt, erfolgt.
Diese Frage beantwortet das Gesetz in 7 447 BGB. Die Regelung sieht vor, dass, wenn eine Versendung der Kaufsache vereinbart ist, die Der Käufer trägt das Transportrisiko der WareDas heißt: Liefert ein Verkäufer ein defektes Produkt an ein geeignetes Versandunternehmen, kommt dies im Wesentlichen einer Auslieferung an den Käufer gleich. Sollte das gekaufte Produkt später beim Transport zum Käufer beschädigt oder in sonstiger Weise beschädigt werden, haftet der Verkäufer nicht dafür.
Der Käufer, der als Verbraucher etwas von einem anderen Verbraucher kauft, muss das Transportrisiko selbst tragen. Eine Ausnahme hiervon kann nur gültig sein, wenn der Verkäufer sie hat Waren verpackte Produkte an das Transportunternehmen übergeben.
Wie sollten Käufer bei Transportschäden vorgehen?
Wenn ein Verbraucher online Waren von einem anderen Verbraucher kauft, handelt es sich um einen sogenannten privaten Markt. § 447 BGB besagt, dass Grundsätzlich geht die Gefahr bei dieser Kaufart auf den Käufer übersobald der Verkäufer die Ware an ein geeignetes Transportunternehmen liefert. Daher trägt der Käufer das Transportrisiko und hat keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Die richtige Verpackung ist entscheidend!
Aber: Der Käufer trägt die Transportgefahr nur dann, wenn der Verkäufer den Kaufgegenstand transportgerecht verpackt hat. Wurde die Ware hingegen nicht sicher verpackt, haftet der Käufer (teilweise) für die Beschädigung des Kaufgegenstandes.
Speditionen geben Auskunft darüber, welche Konditionen ein Brief, ein Paket oder ein Paket erfüllen muss. Dies kann ein Fallen aus einer bestimmten Höhe oder das Beladen mit einem bestimmten Gewicht sein. Private Verkäufer sollten hierüber informiert werden und bei Unsicherheiten die Verpackung dokumentieren
Haftung für Schäden aus Übertragungen auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern
Kauft ein Verbraucher etwas von einem anderen Verbraucher, trägt der Käufer die Transportgefahr gemäß BGB 7 447, sofern seine Ware per Post oder Spedition versandt wird. Wenn die Ware während des Transports beschädigt wurde, trägt der Verkäufer dafür keine Verantwortung.
Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Verbraucher Waren bei einem gewerblichen Verkäufer bestellt. Ist der Verkäufer Kaufmann, gilt die § 447 BGB Vorschrift nach § 475 II BGB nicht unmittelbar. Das bedeutet: Erhält ein Verbraucher Waren von einem Unternehmer, die während des Transports beschädigt wurden, kann der Verbraucher Reparatur oder Umtausch vom Verkäufer anfordernDie
Haftungsausschluss für Versandverluste in den AGB?
Kauft ein Verbraucher Ware von einem anderen Verbraucher, trägt der Käufer stets das Versandrisiko. Sollte die bestellte Ware beschädigt ankommen, kann er den Absender nicht zur Verantwortung ziehen. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Unternehmer als Verkäufer auftritt. In diesem Fall trägt der Absender das Versandrisiko.
Aufgrund dieser für den Unternehmer nachteiligen Risikoteilung versuchen manche Händler, das Versandrisiko im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Verbraucher abzuwälzen. Hier verwenden wir Formalitäten und Klauseln wie z.B. „Der Käufer trägt die Gefahr der Übergabe“ es funktionierte.
Der Gesetzgeber hat jedoch in § 476 BGB festgelegt, dass bestimmte Vorschriften, die dem Verbraucherschutz bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern dienen, kann hiervon nicht zum Nachteil des Verbrauchers abweichenDie Klauseln, die das Versandrisiko an den Verbraucher tragen, sind daher inakzeptabel und daher ungültig.