Wenn Verbraucher in einem Online-Shop etwas bestellen, räumt ihnen das Bürgerliche Gesetzbuch zu 2 312 g 355 BGB ein bequemes Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Während dieser Frist sollte der Kunde das Recht haben, seine Online-Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, die Ware zurückzusenden und den Kaufpreis zurückzusenden.
Dies ist sinnvoll, wenn dem Verbraucher die gelieferten Produkte nicht gefallen – er fragt aber auch regelmäßig, wann die 14-Tage-Frist beginnt. Das wird nicht nur interessant, wenn das Paket nicht direkt beim Verbraucher ankommt, sondern an einen Dritten (Nachbar, Paketspeicher) geliefert wurde.
Daher erklären wir, wann die Online-Widerrufsfrist beginnt, wann sie endet und was Verbraucher beachten sollten.
Wann beginnt und endet die Widerrufsfrist?
Wenn der Verbraucher einen Vertrag online abgeschlossen hat, kann er diesen laut Gesetz innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierzu ist lediglich erforderlich, dass der Käufer innerhalb dieser Frist gegenüber dem Verkäufer ausdrücklich erklärt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sobald dies geschieht, kann er die Ware zurücksenden und der Kaufpreis wird zurückerstattet.
Allerdings ist oft fraglich, wann die 14-Tage-Frist beginnt, wann sie endet und was für die Einhaltung der Widerrufsfrist wichtig ist. Erklärt der Verbraucher schließlich den Widerruf zu spät, muss der Verkäufer keine Ware mehr zurücknehmen und auch nicht den Kaufpreis zurückerstatten.
Beginn der Widerrufsfrist
Um den Rückruf nicht versehentlich zu spät erklären zu können, sind Beginn und Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist des Verbrauchers maßgeblich. Erfreulicherweise sieht das Gesetz auch genaue Regelungen für den Beginn und das Ende von Fristen vor:
Nach § 355 Abs. 2 BGB beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage und muss grundsätzlich mit Vertragsschluss beginnen. Das Gesetz erkennt jedoch auch an, dass es dem Verkäufer freisteht, die Widerrufsfrist des Kunden nach Belieben (z.B. durch spätere Zusendung der Ware) zu verkürzen.
Daher bestimmt § 355 Abs. 3 BGB, dass die Widerrufsfrist beim Fernabsatz an einen Verbraucher als Käufer erst beginnt, wenn:
- ab dem Moment, in dem der Verbraucher oder ein von ihm ausdrücklich benannter Dritter die Ware erhalten hat oder
- wenn der Verbraucher mit einer einzigen Bestellung mehrere Waren bestellt hat und diese getrennt geliefert werden, wenn der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Ware erhält oder
- wenn der Vertrag die regelmäßige Lieferung von Waren für einen bestimmten Zeitraum betrifft (zB Lebensmittelabonnements), sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die ersten Produkte erhalten hat.
Es ist auch zu beachten, dass die Lieferzeit die Widerrufsfrist nur dann beginnen lässt, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert hatIn der Regel erfüllen Unternehmer diese Verpflichtung jedoch durch eine Widerrufsbelehrung auf der Website oder durch einen in der Rechnung enthaltenen Text.
Wird die Widerrufsbelehrung jedoch tatsächlich nicht gewährt, verlängert sich die Widerrufsfrist um maximal 12 Monate und beträgt insgesamt 12 Monate und 14 Tage.
Ende der Widerrufsfrist
Grundsätzlich endet die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage nach ihrem Beginn – es sei denn, der Online-Händler räumt eine längere Frist ein. Die konkrete Berechnung der Frist im Einzelfall ist für den Verbraucher jedoch häufig irreführend.
§ 188 BGB bestimmt insoweit, dass der Tag des Ereignisses bei der Berechnung der Frist für einen Zeitraum, dessen Beginn durch ein Ereignis bestimmt wird, nicht mitzurechnen ist.
Das heißt hier: Da für die Berechnung der Widerrufsfrist der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem der Kunde selbst oder ein bevollmächtigter Dritter die Ware erhalten hat (Veranstaltung), wird der Tag der Lieferung bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
Ein Beispiel: Der Verbraucher erhält seine bestellten Produkte am 2. Juni. Daher beginnt der Ruhestand am 3. Juni. Ab diesem Zeitpunkt hat der Verbraucher 14 Tage – also bis zum 16. Juni – Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.
Was ist, wenn das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde?
Wie bereits erwähnt, richtet sich die Berechnung der Widerrufsfrist ausschließlich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde selbst oder ein bevollmächtigter Dritter die Lieferung erhalten hat.
Allerdings ist es immer verwirrend, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben oder in der Post eingelagert wird. Ist der Nachbar abwesend oder die Post geschlossen, fühlen sich viele Verbraucher des Widerrufsrechts beraubt.
Dies gilt jedoch nicht: Hat der Verbraucher den Nachbarn nicht ausdrücklich als berechtigten Empfänger bezeichnet, beginnt die Widerrufsfrist nicht mit der Zustellung des Pakets beim NachbarnDie 14-tägige Frist beginnt erst, wenn der Kunde das Paket tatsächlich in Händen hält. Gleiches gilt für den Empfang des Pakets bei der Post.
übrigens: Viele Paketdienste behalten sich das Recht vor, Pakete zu ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Nachbarn zuzustellen. Die Abgabe an einen unbefugten Dritten darf jedoch nicht zur Fristauslösung führen!
Sonderfall: Garagenvertrag oder Parkausweis
BGB bestimmt, dass erst die Auslieferung des Pakets an den Kunden oder einen bevollmächtigten Dritten zum Beginn der Widerrufsfrist führen kann. Andernfalls könnte dem Verbraucher ohne eigenes Verschulden das Widerrufsrecht entzogen werden, ohne die Ware überhaupt kontrollieren zu können.
Anders verhält es sich jedoch, wenn sich der Kunde bewusst für eine sofortige Lieferung entschieden hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Verbraucher bei der Bestellung einen Dritten als berechtigten Empfänger benannt hat oder mit dem Paketdienstleister abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Kunde bei der Bestellung die Postzustellung seiner Wahl gewählt hat oder dem Paketdienstleister eine allgemeine Parkerlaubnis erteilt oder mit ihm eine Werkstatt betreten hat.
Besteht eine solche Vereinbarung mit dem Paketdienst, gilt auch die Zustellung des Pakets an einem vereinbarten Ort als ordnungsgemäße Zustellung beim Empfänger. Tatsächlich hält er das Paket erst Tage später in den Händen.
übrigens: Wird das Paket von einem Dritten aus dem vereinbarten Lagerort entfernt oder gar gestohlen, muss der Online-Shop nicht darauf reagieren.
Es ist vergleichbar mit der Postzustellung Ihrer Wahl. Wurde in der Filiale eine Expresslieferung gewünscht, gilt dies auch als Zustellung an den Kunden.
Was passiert nach dem Rückruf?
Wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung wirksam und ausdrücklich widerrufen hat, ist es an der Zeit, die Produkte zurückzusenden. Häufig wird die Frage gestellt, ob der Verbraucher die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen selbst widerrufen oder innerhalb dieser Frist seine Bestellung an den Verkäufer zurücksenden soll.
Erfreulicherweise erkennt auch der Gesetzgeber an, dass eine 14-tägige Frist für die Prüfung der Ware, die Absendung des Rückrufs und die Rücksendung des Pakets sehr begrenzt wäre. Demzufolge hat der Verbraucher nach Absendung des Widerrufs weitere 14 Tage Zeit, um seine Bestellung an den Verkäufer zurückzusenden.
Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der Unternehmer verspätet versandte Ware annehmen, kann aber Ersatz des durch die verspätete Rücksendung entstandenen Schadens verlangen.