Die Übermittlungsgebühr (ehemals GEZ-Gebühren) ist eine Pflichtgebühr für jeden Haushalt. Diese Gebühr ist seit 1973 in Kraft und kommt öffentlich-rechtlichen Programmen zugute. Das Ende ist nicht sehr beliebt. In den meisten Fällen lässt es sich jedoch nicht vermeiden. Aber wie funktioniert es wirklich, wenn Sie Hartz IV nehmen? In unserem Artikel erfahren Sie, ob Sie als Hartz-IV-Empfänger auch die Übermittlungsgebühr zahlen müssen.
Wer muss die Lizenzgebühr bezahlen?
GEZ wird seit Januar 2013 angeklagt „Übertragungsgebühren“ und muss von jedem Haushalt bezahlt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Gebühr für die Personen und die von ihnen benutzten Funkgeräte erhoben. Das gehört seit mehreren Jahren der Vergangenheit an. Damit sind Kontrollbesuche durch die GEZ nicht mehr notwendig. Die Lizenzgebühr ist nun an die Wohnung gebunden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in der Wohnung leben und ob sie Radios benutzen.
Viele Menschen, die in einer Wohnung zusammenleben, können Ende der AktienübertragungWenn Sie alleine wohnen, müssen Sie die Gebühr selbst bezahlen. Besitzer von Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen müssen den Urlaub nicht zweimal bezahlen.
Wie hoch ist der Beitrag zur Übertragung?
Die Übertragungsgebühr bleibt 2019 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für die Übermittlungsgebühr werden folgende Gebühren entrichtet:
Gebühren | Abrechnungszeitraum |
---|---|
17,50 € | Monatlich |
52,50 € | 3-monatlich |
105,00 € | Semester |
€ 210,00 | Jährlich |
Können Hartz-IV-Empfänger von den Übermittlungsgebühren befreit werden?
Ja, als Hartz-IV-Empfänger sind Sie von der Übermittlungsgebühr befreit. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, es passiert nur auf AnfrageDaher dürfen Sie die Zahlungen nicht einfach einstellen, sondern müssen Ihre Situation zunächst dem Beitragsdienst melden, um eine Befreiung zu erhalten.
Wo kann ich eine Befreiung beantragen?
Der Antrag auf Befreiung von den Übermittlungsgebühren kann online gestellt werden.
Um eine Hartz IV-Befreiung beim Beitragsdienst zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Website www.rundfunkbeitrag.de
- Klicke auf „Befreiung / Ermäßigung beantragen„
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein
- Überprüfen Sie die Anwendung noch einmal
- Antrag ausdrucken
- Senden Sie den Antrag zusammen mit dem Hartz IV-Bescheid per Post an den Beitragsservice.
ARD ZDF Deutschland Hörfunkbeitragsdienst
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Die Befreiung wird Ihnen dann für ein halbes oder ganzes Jahr gewährt. Beziehen Sie Hartz IV nach Ablauf der Bewilligungsfrist weiter, muss der Antrag auf Befreiung von der Übermittlungsgebühr fristgerecht neu gestellt werden.
Was passiert, wenn ich mich nicht beantrage und die Gebühr trotzdem nicht bezahle?
In diesem Fall erhalten Sie Erinnerungen und der Beitragsdienst wird versuchen, das Problem zu lösen Um den Beitrag durchzusetzenStellen Sie daher sicher, dass Sie eine Ausnahmeregelung beantragen, um Probleme zu vermeiden. Wird keine Befreiung beantragt, kann das Übermittlungsentgelt auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Dadurch drohen Ihnen hohe Anzahlungen.
Kann der Freistellungsantrag auch rückwirkend gestellt werden?
Zunächst sollten Sie versuchen, sich schnell zu bewerben. Der Beitragsservice ist jedoch zufriedenstellend und ermöglicht Ihnen eine rückwirkende Ausnahme bis zu zwei MonateAlles darüber hinaus muss von Ihnen bezahlt werden.
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Wer kann noch von der Lizenzgebühr befreit werden?
Sie können sich von der Lizenzgebühr befreien, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen haben, wie z Grundversicherung, BAFöG, Krankengeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etc. betreffen.
Ausnahmen sind auch möglich, wenn Sie bestimmte Behinderungen haben. Können Sie als Schwerbehinderter die Befreiungsvoraussetzungen nicht vorlegen, kann es zu einer Ermäßigung kommen.