Wer aus dem Elternhaus auszieht oder gar in eine neue Wohnung zieht, muss sich um einen eigenen oder einen neuen Stromvertrag kümmern. Zudem ist es während des Umzugs oft möglich, einen bestehenden Liefervertrag am neuen Wohnort vorzulegen. Hier zeigen wir, was beim Stromvertrag zu beachten ist und wie Strom vergütet wird.
Wie meldet man sich bei einem Stromanbieter an?
Wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen oder die Wohnung wechseln, müssen Sie sich in den allermeisten Fällen für Strom anmelden. Dies gilt auch, wenn in Bezug auf a Netzteilschalter bewegen gesucht.
Um einen geeigneten Stromanbieter zu finden, der die neue Wohnung günstig versorgen kann, macht es zunächst Sinn, zu nutzen Angebote verschiedener Anbieter vergleichenDies geht schnell und einfach mit Hilfe spezieller Vergleichsportale. Sie helfen dabei, Anbieter zu finden, die das neue Wohngebiet mit Strom versorgen. Zudem ermöglichen die Gates, den Anbieter zu finden, der am neuen Wohnort die günstigsten Tarife anbieten kann.
Sobald ein günstigerer Anbieter gefunden ist, können sich Verbraucher direkt über die Websites der Anbieter als Kunden registrieren und sich für die Stromversorgung anmelden.
Für die Registrierung benötigt der neue Stromanbieter in der Regel folgende Daten:
- Vor- und Nachname des Neukunden
- Die Heimatadresse wird mit Strom versorgt
- Erwarteter Stromverbrauch in kWh
- Die Zählernummer des Stromzählers in der neuen Wohnung
- Der aktuelle Zählerstand
- Die Bankverbindung des Neukunden
Muss ich bei jedem Umzug das Netzteil wechseln?
Es ist nicht immer notwendig, bei einem Umzug die Stromversorgung zu wechseln. Sogar mehr: Manchmal ist eine Änderung nicht einmal möglich. Wichtig ist in jedem Fall, sich rechtzeitig vor dem Umzug um den alten Stromvertrag zu kümmern. Andernfalls kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der Strom sowohl beim alten als auch beim neuen Anbieter gleichzeitig bezahlt wird.
Beachten Sie die Verpflichtung zur Fortsetzung des Vertrages
Ob während des Umzugs ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden kann oder ob der bestehende Vertrag auf die neue Wohnung verlängert werden muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Stromanbieter ab. Oft sind hier spezifisch für „Kleine Buchstaben“ sieht vor, dass der Vertrag für eine bestimmte Zeit bestehen und im Falle eines Umzugs an der neuen Adresse fortgeführt werden muss. Die „Fortführungspflicht“ gilt zumindest dann, wenn der Stromanbieter auch Strom an die neue Adresse liefern kann.
Liegt eine solche vertragliche Regelung vor, kann der Vertrag nicht wegen Umzug gekündigt werden. Stattdessen wird der bestehende Vertrag am neuen Wohnort weitergeführt. Für ein reibungsloses Funktionieren sollte dem Stromanbieter der Wohnungswechsel einige Wochen vor dem Umzug mitgeteilt werden.
Andererseits kann der bisherige Anbieter die neue Wohnung nicht mit Strom versorgen, kann der bestehende Vertrag kurzfristig gekündigt werden. Aufgrund des Umzugs hat der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht. Wird der alte Vertrag gekündigt, kann ein neuer Stromanbieter gefunden und eine Neuanmeldung vorgenommen werden.
Wann sollte Strom spätestens angemeldet werden?
Damit nach dem Umzug in eine neue Wohnung sofort Strom vom bisherigen oder einem neuen Anbieter bezogen werden kann, muss der Stromanbieter rechtzeitig gewechselt werden. „Rechtzeitig“ bedeutet in diesem Zusammenhang etwa sechs Wochen vor dem UmzugsterminDie
Sollte die An- oder Ummeldung jedoch nicht rechtzeitig geklappt haben, sollte niemand im Dunkeln warten. Schließlich übernimmt der sogenannte Hauptversorger automatisch die Stromversorgung des Haushalts. Basisanbieter ist der Stromversorger, der bereits die Mehrheit der Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Strom versorgt.
Wie werden Stromkosten abgerechnet?
Wer bei einem Stromanbieter gemeldet ist, muss natürlich für die Stromversorgung zu Hause bezahlen. Abhängig vom erwarteten Stromverbrauch verlangen die meisten Stromanbieter eine sogenannte Anzahlung. Diese Art der regelmäßigen Zahlung erfolgt in der Regel monatlich. Je nach Vertrag sind auch halbjährliche oder jährliche Raten möglich. In jedem Fall wird die Kaution vom Bankkonto des Stromkunden abgebucht oder muss an den Stromanbieter selbst überwiesen werden.
Die Höhe der zu zahlenden Buchungen wird an den erwarteten bzw. bisherigen Stromverbrauch angepasst. Am Ende einer Abrechnungsperiode wird geprüft, ob der Kunde mehr oder weniger Strom verbraucht hat, als er bereits durch die Anzahlung bezahlt hat.
Rückerstattungen & Rückerstattungen
Wurde im Abrechnungszeitraum mehr Strom verbraucht, als bereits im Voraus bezahlt wurde, muss eine Nachzahlung erfolgen. Wird weniger Strom verbraucht, erhält der Kunde den vom Stromanbieter gezahlten Betrag zurück.
Wann schickt der Stromanbieter die Stromrechnung?
Vom Stromkunden zu leistende Vorschüsse basieren auf einer Schätzung des voraussichtlichen Stromverbrauchs während eines bestimmten Abrechnungszeitraums. Daher ist es am Ende des Abrechnungszeitraums erforderlich die geleisteten Zahlungen und den tatsächlichen Stromverbrauch ins Verhältnis zu setzenTrotz fester Raten erhält der Stromkunde somit am Ende einer Abrechnungsperiode eine Stromrechnung.
Wann er eine Rechnung über den tatsächlichen Stromverbrauch erhält, hängt vom Stromanbieter ab. Viele Anbieter berechnen jedoch bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres den tatsächlichen Stromverbrauch und schicken ihren Kunden dann im Frühjahr eine Rechnung.
Abhängig vom Stromverbrauch und den bereits geleisteten Vorschüssen kann entweder eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung im Rahmen der Stromrechnung erfolgen.
Was tun, wenn ein Aufpreis anfällt?
Versendet der Stromanbieter nach Ablauf eines Rechnungsjahres eine Stromrechnung, kann es – wie bereits erwähnt – zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen kommen.
Wenn eine große Anzahlung fällig ist, hat diese mindestens einen der folgenden Gründe:
- Es wird mehr Strom verbraucht als erwartet
- Die Stromrechnung ist relativ teuer
- Beim Auslesen des Stromzählers ist ein Fehler aufgetreten
Besteht die Möglichkeit, dass beim Ablesen des Stromzählers ein Fehler aufgetreten ist, sollten sich Verbraucher an ihren Stromanbieter wenden.
Welche Folgen hat die Stromkostenerstattung?
Ergibt die jährliche Stromrechnung, dass durch die Vorschüsse mehr Strom bezahlt wurde als tatsächlich verbraucht wurde, erhält der Stromkunde eine Rückerstattung. Der Erstattungsbetrag wird regelmäßig direkt auf sein Konto überwiesen. Alternativ kann das Guthaben auch mit zukünftigen Zahlungen verrechnet werden. Außerdem werden Zahlungen auf das Konto in der Regel angepasst. Diese werden reduziert und somit besser an den tatsächlichen Verbrauch angepasst.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es für Strom?
Die meisten Stromanbieter erlauben die Begleichung der Stromrechnung nur mit direkter Abbuchung von der Rechnung. Eine Überweisung des Anzahlungsbetrages, eine Zahlung per Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna ist nicht möglich.