Finanzielle Hilfen sind besonders bei Online-Transaktionen beliebt. Kein Wunder – mit dem Ratenkauf können Sie sich spontan die eigenen teuren Wünsche erfüllen und Ihr Smartphone, Tablet & Co. vor allem in monatlichen Raten bequem bezahlen.
Problematisch wird der Ratenkauf jedoch dann, wenn der Käufer bereut, die Verpflichtung zur langfristigen Zahlung eingegangen zu sein. Daher stellen wir hier die Fälle dar, in denen Verbraucher dann durch ein Widerrufs- oder Widerrufsrecht von einem Mietkaufvertrag zurücktreten können.
Ratenkauf ist nicht gleich Ratenkauf!
Wer Produkte zu hohen Ratenpreisen kauft, zahlt das Produkt nicht sofort, sondern zahlt den Kaufpreis in (meist monatlichen) Raten – das ist allen Finanzierungsmodellen gemein. Es gibt jedoch auch feine, aber signifikante Unterschiede in Mietverträgen, die die Rücktritts- und Rücktrittsmöglichkeiten des Käufers beeinflussen können.
Ratenkauf über einen Dritten – Verbraucherkreditvertrag
Auch wenn es für den Käufer nicht immer auf den ersten Blick offensichtlich ist, ist der Kauf eines Fremdvermietungsmarktes wahrscheinlich die häufigste Vertragsform. Hier landet der Käufer beim Verkäufer ein „gewöhnlich„Kaufvertrag vonAllerdings zahlt nicht der eigentliche Käufer den Kaufpreis, sondern ein Dritter.
Der Dritte, in der Regel eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister, zahlt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer. Damit der Kaufpreis später zurückerstattet wird, schließt der Dritte mit dem eigentlichen Käufer einen sogenannten Verbraucherdarlehensvertrag ab. Der Kreditvertrag wiederum verpflichtet den Käufer, den Kreditbetrag zur Finanzierung des Kaufpreises in monatlichen Raten an Dritte zurückzuzahlen.
Bei einem Ratenkauf unter Beteiligung eines Dritten schließt der Ratenkäufer jeweils zwei Verträge ab:
Kaufvertrag mit dem Händler
Verbraucherkreditvertrag mit einem Dritten
Der Kaufgegenstand kann entweder unentgeltlich (Finanzierung 0 Prozent) oder gegen Zahlung (gegen Zahlung von Zinsen oder sonstigen Gebühren) finanziert werden.
Ratenzahlung im Auftrag des Händlers – das Unternehmen in Raten
Seltener, aber auch möglich, ist ein Mietkaufvertrag im Namen des Händlers. Im Gegensatz zur Ratenzahlung unter Beteiligung eines Dritten kommt in diesem Fall nur ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
Im Gegensatz zu einem „normal„Käufer und Verkäufer vereinbaren die Lieferung der Ware gegen regelmäßige Teilzahlungen.
Wird ein solcher Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen, handelt es sich um ein sogenanntes Ratenzahlungsgeschäft im Sinne des § 506 Abs. 3 BGB. Das Ratengeschäft wird immer zahlungshalber vereinbart.
Rücktritt vom Vertrag über die Zahlung eines Verbraucherdarlehens
Hat der Verbraucher mit einem Händler einen Kaufvertrag und mit einem Dritten einen entgeltlichen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufgegenstandes abgeschlossen, liegt ein Verbraucherdarlehensvertrag vor. Gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz bei solchen Verträgen finden Sie in BGB 1 491 ff.
Demnach hat der Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Verbraucherdarlehensvertrag zurückzutreten. Zur Ausübung des Widerrufsrechts reicht es aus, diese Entscheidung dem Kreditgeber ausdrücklich mitzuteilenDie
Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher vom Kreditgeber eine für ihn bestimmte Vertragsurkunde, eine Kopie davon oder einen schriftlichen Antrag auf den Kredit oder eine entsprechende Kopie erhält.
Austritt verbundener Unternehmen
Tritt der Käufer durch Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrages gemäß § 495, 355 BGB in Raten vom Verbraucherdarlehensvertrag zurück, kann er den Vertrag grundsätzlich nur mit dem den Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleister auflösen. Theoretisch würde dies nur bedeuten, dass der Käufer in Raten den Betrag des vorfinanzierten Kaufpreises sofort und vollständig nach dem Rücktritt zahlen müsste. Darüber hinaus wäre er weiterhin an den mit dem Gewerbetreibenden geschlossenen Kaufvertrag gebunden.
In der Regel ist dies jedoch nicht beabsichtigt – vielmehr möchte der Verbraucher Kaufvertrag und (!) Verbraucherdarlehen gleichzeitig loswerdenUm diesen Vorgang zu erleichtern, sieht das Gesetz in GB 8 358 Abs.
Entsprechendes gilt: Auch wenn der Verbraucher nur bei online bestellten Produkten vom Kaufvertrag zurücktritt (14 Tage gültig wegen Online-Bestellung), befreit ihn dies auch von einem auf den Kaufvertrag bezogenen Kaufvertrag gemäß § 358 Abs. 1 BGB ( BGB) Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufgegenstandes.
Online-Verträge?
Die Möglichkeit des gleichzeitigen Rücktritts vom Darlehens- und Kaufvertrag besteht nur dann, wenn es sich um den sogenannten zusammenhängenden Vertrag handelt. Dies geschieht immer dann, wenn das Darlehen zur Finanzierung des Kaufvertrages verwendet wird und mit diesem eine wirtschaftliche Einheit bildet.
Ein Rechtsträger liegt beispielsweise vor, wenn der Verkäufer eine Finanzierungsoption beantragt oder sich am Abschluss des Kreditvertrags beteiligt. Erfolgt der Darlehensvertrag hingegen nur auf Initiative des Ratenkäufers, sind Kauf- und Darlehensvertrag nicht verknüpft und müssen gesondert widerrufen werden!
Widerruf des kostenlosen Verbrauchervertrags – 0 Prozent Finanzierung
Die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag betreffen Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gemäß § 491 Abs. 2 BGB. Grundsätzlich sollen nur für solche bezahlten Verträge die Sondervorschriften des BGB 5 495 gelten, die dem Kreditnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumenDie
Hieraus können sich insbesondere für Verbraucher Probleme ergeben, die einen Mietkaufvertrag unter Beteiligung einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters abgeschlossen haben, der weder Zinsen noch sonstige Zusatzkosten verursacht.
Hatte der Verbraucher bis März 2016 ein solches Finanzierungsangebot ohne Mehrkosten (tatsächliche Finanzierung 0 Prozent) erhalten, wurde das Widerrufsrecht nach BGB 5 495 355 aufgrund eindeutiger gesetzlicher Regelungen ausgeschlossenDie
Inzwischen hat sich die Rechtslage jedoch zumindest teilweise geändert. Heute gilt das auf 5 495 355 BGB normierte Widerrufsrecht auch für 0 Prozent Ist-Finanzierung, sofern die Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgtHandelt es sich um eine kleinere Finanzierungssumme, gelten die Verbraucherkreditregelungen nicht und es besteht kein Widerrufsrecht!
Widerruf des Ratengeschäfts
Wie bereits erwähnt, liegt ein sogenanntes Ratengeschäft vor, wenn der Verkäufer dem Verbraucher selbst die Finanzierung eines Kaufgegenstandes ohne Einschaltung eines Dritten ermöglicht. Der Käufer in Raten zahlt die einzelnen Raten des Kaufpreises nicht an eine Finanzbank, sondern direkt an den Verkäufer.
Ob der Verbraucher beim Ratenzahlungsgeschäft vom Geschäft zurücktreten kann, hängt auch davon ab, ob die Finanzhilfe entgeltlich oder unentgeltlich gewährt wurde:
Rücknahme der Transaktion mit gezahlten Raten
Hat der Verkäufer dem Käufer Ratenzahlung gegen Entgelt (dh gegen Aufpreis) gewährt, gelten auch hier die Regelungen der B 495, 355 BGB. Folglich kann der Käufer auch bei einer vom Verkäufer direkt angebotenen Ratenzahlungsoption innerhalb von 14 Tagen vom Ratenkauf zurücktreten.
Auszahlung der kostenlosen Transaktion in Raten
Obwohl dies selten vorkommt, ist es dem Verkäufer möglich, dem Käufer die Möglichkeit der kostenlosen Ratenzahlung einzuräumen. Der Käufer zahlt nur den vereinbarten Kaufpreis – es kommen keine weiteren Zinsen oder sonstige Kosten hinzu.
Sofern es sich tatsächlich um ein solches kostenloses Ratengeschäft handelt, bei dem es sich nicht um Ratenzahlungen handelt, finden die Vorschriften des Verbraucherkreditrechts keine Anwendung. Ein Widerruf gemäß §§ 495, 355 BGB ist daher nicht möglich! Nur wenn der Kaufvertrag online abgeschlossen wurde, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Auszahlung statt Auszahlung beim Ratenkauf?
Ist die zweiwöchige Widerrufsfrist bereits abgelaufen oder besteht kein Widerrufsrecht aufgrund einer kostenlosen Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Verbraucher, stellt sich die Frage, ob der Verbraucher den Ratenkauf auch auf andere Weise loswerden kann .
Grundsätzlich sieht das Gesetz aber vor, dass abgeschlossene Verträge eingehalten werden müssen – auch wenn eine der Parteien den Vertragsabschluss bedauern könnteAus diesem Grund ist ein Rücktritt vom Vertrag, auch wenn das Widerrufsrecht nicht besteht, nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Gründe für den Rücktritt können sein:
Nicht oder nicht vertragsgemäße Lieferung des Kaufgegenstandes auch nach Fristablauf
Dauerhafte Lieferunfähigkeit
Liegt ein solcher Widerrufsgrund vor und macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, gilt der Widerruf auch für die verbundenen Unternehmen bei Finanzierung durch Dritte (Verbraucherdarlehen). Bei einer 0-Prozent-Finanzierung ist allerdings auch zu beachten, dass die Kreditsumme mindestens 200 Euro betragen muss.