Ratenvereinbarungen können eine willkommene Alternative zu Pauschalzahlungen sein, die nicht nur zur Finanzierung teurer Konsumgüter finanziell oft schwer zu managen sind. Selbst wenn sich Rechnungen anhäufen und überfällige Verbindlichkeiten bei Energieversorgern, Kaufhäusern oder Dienstleistern bestehen, können Vorbezug und Ratenzahlungsvereinbarung Verbraucher vor kostspieligen Folgen bewahren.
Wir zeigen auf, worauf Verbraucher bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen achten müssen und wo versteckte oder überhöhte Kosten anfallen können.
Bei Verspätungen handeln
Grundlagen: Können Rechnungen aufgrund finanzieller Engpässe, Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr fristgerecht oder vollständig beglichen werden, müssen Verbraucher selbst aktiv werden. Besonders wichtig ist es, den Gläubiger rechtzeitig über die Zahlungsschwierigkeiten zu informieren. So können oft Mahnungen oder gar weitere Schritte vermieden und unnötige Kosten anfallen.
Zahlungen für Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich sofort und damit bei Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung fällig, Gläubiger und Schuldner können jedoch von dieser Verordnung abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen. Das bekannteste Beispiel hierfür ist der Rechnungskauf, bei dem der Käufer die Ware sofort erhält, die Rechnung aber nur innerhalb einer bestimmten Frist begleichen muss.
Daher ist es auch möglich Zahlungsvereinbarungen später ändern und für „Stottern„Rechnungsbetrag rückwirkend in Raten zulassen – sofern beide Parteien damit einverstanden sind. Gleiches gilt, wenn der Schuldner aufgrund privater Schwierigkeiten, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Probleme bestehende Rechnungen nicht mehr vollständig oder fristgerecht zurückzahlen kann.
Auch wenn vorab ein anderes Zahlungsmodell vereinbart wurde, liegt es in den meisten Fällen im Interesse des Gläubigers, das Geld weiterhin – wenn auch verspätet – zu erhalten. Schuldner, die sich rechtzeitig mit dem Gläubiger über die auftretenden Zahlungsschwierigkeiten in Verbindung setzen, werden besonders wahrscheinlich einer Zahlungsvereinbarung mit finanziell besser beherrschbaren Raten zustimmen.
Ein Ratenzahlungsantrag durch den Schuldner selbst kann und wird formlos erstellt ist nicht an bestimmte rechtliche Vorgaben gebundenNeben Angaben zu Empfänger, Absender und gewünschtem Ratenbetrag sollte der Kerninhalt auch eine kurze Erläuterung enthalten, die dem Gläubiger erklärt, was die Rate ist und warum sie gewünscht wird.
Vorlage: Ratenzahlungsvereinbarung
- Als PDF herunterladen
- Download als Word-Datei (docx)
- Als Google Docs herunterladen
Schuldner haben gute Chancen, dass der Schuldner ein Teilzahlungsangebot aufgrund der sog SchadensminderungspflichtDementsprechend ist der Gläubiger verpflichtet, Umstände zu vermeiden, die die Situation des Schuldners erschweren.
Nimmt der Schuldner das Ratenzahlungsangebot des Schuldners nicht an und entstehen durch die Einschaltung eines Inkassobüros oder Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten, so werden die Raten des Schuldners zunächst auf diese Mehrkosten gemäß § 367 (1 ). ) BGB – jedoch nicht gegen die Hauptforderung des Schuldners.
Dadurch kann der Gläubiger hier für sein Geld noch mehr erwarten, als wenn er einer Ratenzahlungsvereinbarung zugestimmt hätte.
Ratenzahlungsvereinbarung: Welche Ratenhöhe ist angemessen?
Die Frage, wie hohe Ratenzahlungen dem Gläubiger angeboten werden sollen, ist für Schuldner oft besonders schwer zu beantworten. Allerdings gilt: Zunächst sollten die angebotenen Raten so gewählt werden, dass der Schuldner diese sofort und dauerhaft bis zur vollständigen Tilgung der Schuld bezahlen kann.
- etwa 10 Prozent des geschuldeten Betrags oder
- bei Arbeitslosigkeit oder niedrigem Gehalt von 15 bis 50 Euro pro Monat
vom Gläubiger akzeptiert werden.
Achtung: Fertige Ratenzahlungsvereinbarungen
Wenn der Schuldner den Schuldner nicht rechtzeitig über die Zahlungsschwierigkeiten informiert, können schnell weitere Kosten entstehen. Diese können insbesondere durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstehen.
Ist ein Inkassobüro eingeschaltet, tritt deren Gläubiger die ursprüngliche Forderung ab. Das Unternehmen versucht dann, die offenen Forderungen schnellstmöglich einzuziehen. Zu diesem Zweck kommunizieren Inkassoanbieter in der Regel schriftlich oder telefonisch mit dem Schuldner. Nach einigen Kontaktversuchen mit dem Schuldner legt das Inkassounternehmen häufig eine vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarung vor.
Hier ist Vorsicht geboten!
Im Falle eines Rechtsanspruchs müssen Schuldner auch die Kosten des Beitreibungsverfahrens tragen, allerdings sollten diese zusätzlichen Kosten natürlich nicht unangemessen hoch sein – dies ist aber für den Normalbürger meist nur schwer nachzuweisen.
Dafür: Wird der Schuldner mit einem Inkassobüro mit einer Ratenzahlungsvereinbarung konfrontiert, sollte diese nie ohne gründliche Prüfung unterschrieben werden! Dies gilt auch, wenn die angebotenen Preise auf den ersten Blick attraktiv erscheinen!
Sonstige Kosten und Gebühren
Schließlich sind bei vorgefertigten Ratenzahlungsverträgen besonders häufig ein hoher Verzugszinssatz oder sonstige aufgrund ihrer Laufzeit entstehende Kosten vorgesehen. Diese kosten“verstecken„Oft in Kleinbuchstaben, aber achte darauf, dass der Rückzahlungsbetrag am Ende die tatsächliche Schuld deutlich übersteigt.
Vorsicht, Schuldanerkenntnis
Häufig enthalten vorgefertigte Ratenvereinbarungen auch die sogenannte Schuldenanerkennung. Es handelt sich um einen eigenständigen Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, der neben dem Neubeginn der Verjährung auch die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Forderung des Inkassounternehmens umfasst.
Ein solches Schuldeingeständnis sollte ohne nähere Prüfung der einzelnen Vertragsbestandteile erfolgen niemals vom Schuldner unterschrieben werden! Stattdessen sollten Sie zur Prüfung Ihrer Forderungen die Hilfe eines Schuldnerberaters, Anwalts oder einer Verbraucherberatungsstelle in Anspruch nehmen.
Zahlungen einiger Beträge an das Inkassounternehmen sollten erst nach Prüfung der Richtigkeit des Forderungsverzeichnisses erfolgen. Schließlich kann die fertige Ratenzahlungsvereinbarung Klauseln enthalten, wonach bei Teilzahlungen die Richtigkeit der gesamten Forderung anerkannt wird.