Die meisten Online-Kunden und Urlaubsrückkehrer wissen, dass der Einkauf im Ausland beim Import nach Deutschland teuer werden kann. Allerdings ist oft unklar, welche Mengen- und Wertgrenzen gelten. Einige Grenzen gelten auch für Geschenke aus dem Ausland. Um nicht in die Falle eines Geschenks oder eines Auslandsgeschäfts zu tappen, lohnt es sich, sich vorab über eventuelle Steuern und Zollgebühren zu informieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Wert- und Mengenbegrenzungen für private Wareneinfuhren aus dem Ausland gelten und was beim Versand von Waren aus dem Ausland zu beachten ist.
Zoll und Steuern bei Importen und Sendungen aus anderen EU-Ländern
Grundsätzlich können Waren innerhalb der Europäischen Union von Privatpersonen frei transportiert und versendet werden. Bei Exporten oder Importen von einem EU-Land in ein anderes werden in der Regel keine Zölle erhoben. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Auf bestimmte Waren fallen Steuern an. Besonderes Augenmerk sollte auf die Mengen- und Preisgrenzen gelegt werden.
Kosten für die Einfuhr von Souvenirs aus einem EU-Mitgliedstaat
Für Reisende gelten gesonderte Regeln
Innerhalb der EU können Waren für den Eigenbedarf grundsätzlich frei und frei von Aus- und Einfuhrabgaben befördert werden. Wenn die transportierten Güter jedoch für den Handel bestimmt sind, müssen die erforderlichen Steuern entrichtet werden.
Einige Waren sind jedoch von dieser Regel ausgenommen. Dazu gehören häufig Waren, insbesondere Luxusgüter wie Tabak, Alkohol oder Kaffee, für die es innerhalb der EU erhebliche Steuerstreitigkeiten gibt. Mengenbegrenzungen und Zusatzkosten zusammengebunden. Mengen, die unter den angegebenen Richtmengen für diese Produkte liegen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, können ohne zusätzliche Kosten von einem EU-Land in ein anderes eingeführt werden. Bei Überschreitung der Mengenbegrenzung bestehen begründete Zweifel an der Nutzung für private Zwecke und es können zusätzliche Kosten in Form von Steuern und Abgaben entstehen.
Für die hier aufgeführten Tabakwaren gelten folgende Mengenbegrenzungen pro Person:
Außerdem können 10 kg Kaffee oder kaffeehaltige Ware kostenlos importiert werden.
Einfuhrkosten für Sendungen aus einem EU-Mitgliedstaat
Die Warenverkehrsfreiheit in der EU gilt nicht nur für Reisende, sondern auch für das Porto. Waren für den privaten Gebrauch können grundsätzlich ohne Vorankündigung und ohne Zollkosten innerhalb der EU versendet werden.
Die oben genannten sind jedoch ausgeschlossen Verbrauchsteuern: Alkohol, Kaffee und Tabak. Der Grund dafür ist, dass der Zoll davon ausgeht, dass diese Waren beim Versand oder Empfang per Post immer gewerblich genutzt werden. Die Rechte, die für diese Waren gelten, wenn sie im Gepäck mitgeführt werden, gelten nicht für den Versand. Daher wird auch auf kleine Mengen dieser Waren, die per Post eingehen, Verbrauchsteuer fällig. Diese wird vom Empfänger bezahlt.
Spezialisierte Tabakwaren
Auch Tabakwaren ohne gültige deutsche Abgabenordnung verstoßen gegen die Tabaksteuergesetzgebung und werden bei Ankunft der Sendung in Deutschland direkt beim Zoll abgeholt.
Die Höhe der erhobenen Verbrauchsteuer variiert je nach Produkt. Sie sind zum Beispiel:
für Bier 0,787 Euro pro Grad Plato und pro Hektoliter
für Zigaretten 0,0944 Euro zzgl. 21,8% des Verkaufspreises
für Kaffee 2,19 Euro für 1 kg Röstkaffee und 4,78 Euro für 1 kg Instantkaffee
Zölle und Steuern auf Einfuhren und Sendungen von außerhalb der EU
Für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, also von außerhalb der EU, gelten strenge Zollvorschriften.Unabhängig davon, ob die eingeführten Waren zu privaten Zwecken transportiert oder per Post empfangen werden, sind bestimmte Wertgrenzen und mengenmäßige Beschränkungen zu beachten. Bei Überschreitung dieser Grenzen sind Steuern und Abgaben zu entrichten.
Güterwert
Der Warenwert ist der tatsächlich für den Kauf bezahlte Preis. Er wird auch Zollwert genannt und ist die Grundlage für die Berechnung etwaiger Einfuhrabgaben. Bei Bestellungen aus dem Ausland setzt sich der Warenwert aus Kaufpreis und Versandkosten zusammen.
Kosten für die Einfuhr von Souvenirs aus Drittländern
Grundsätzlich Waren mit a Gesamtwert maximal 430 Euro zollfrei aus Nicht-EU-Staaten einzuführen, für Kinder unter 15 Jahren beträgt die Freibetragsgrenze 175 Euro. Bei Überschreitung dieser Wertgrenzen müssen die mitgeführten Waren bei der Einreise deklariert und verzollt werden.
Darüber hinaus gelten für bestimmte Waren wertunabhängige Mengenbegrenzungen. Wenn mehr als die Mengen dieser Produkte importiert werden, müssen sie beim Zoll registriert und dafür werden Zölle und Steuern bezahlt.
Es gelten folgende Mengenbegrenzungen:
200 Zigaretten oder
50 Zigarren oder
100 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
proportionale Warenvielfalt
Darüber hinaus können alkoholische Getränke in folgenden Mengen eingeführt werden:
1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem maximalen Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder
proportionale Vielfalt dieser Waren und
4 Liter Wein und
16 Liter Bier
Auswahl beenden „Waren ohne Benachrichtigungen„bzw.“Meldepflichtige WareSie gilt als rechtsgültige Zollanmeldung.
Einfuhrkosten für Sendungen aus Drittländern
Auch Zoll- und Postgebühren können anfallen.
Bei den Sendungen wird unterschieden zwischen Geschenke und einkaufenDie für Reisen geltende Warenpreisgrenze von 430 Euro gilt nicht für Sendungen, unabhängig davon, ob die Ware gekauft oder geliefert wurde.
Für private Käufe aus Drittstaaten gelten folgende zwei Grenzwerte:
Für Waren im Wert unter 150 Euro die Einfuhrumsatzsteuer von 19% bzw. 7% des Warenwertes ist bei Erhalt zu entrichten. Es gibt keine Pflichten.
Für Waren im Wert von mehr als 150 Euro die Einfuhrumsatzsteuer und Zölle gemäß Zollrechnung sind bei Erhalt zu entrichten.
Je nach Warenart wird zusätzlich Verbrauchsteuer fällig. Sendungen, die Alkohol, Tabakwaren, Parfums, Toiletten oder Kaffee enthalten immer mit Verbrauchsteuer besetzt, auch wenn der Warenwert gering ist.
Geschenke
Private Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert von 45 Euro steuerfrei. Geschenksendungen mit einem realen Wert von weniger als 45 Euro sind jedoch nicht von den Mengenbegrenzungen für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Produkte ausgenommen.
Es gelten folgende Höchstmengen.
Kaffee: 500 Gramm Kaffee
Tabak / Zigaretten:
50 Zigaretten oder
25 Zigarren oder
10 Zigarren oder
50 Gramm Rauchtabak oder
proportionale Warenvielfalt
Alkohol:
1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder
1 Liter alkoholische Getränke oder Sekt mit einem maximalen Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder
proportionale Vielfalt dieser Waren und
2 Liter Wein
Parfüm:
50 Gramm Parfüm oder
0,25 Liter Wassertoilette
Bei Überschreitung dieser Mengengrenzen sind für Geschenke von geringem Wert Einfuhrzölle zu entrichten.
Für Geschenksendungen gelten zusätzlich folgende Grenzwerte:
Für Geschenke mit einem Preis zwischen 45 und 700 Euro Es gelten Pauschalabgaben. Dies sind meist ca. 17,5 % des Warenwertes.
Für Geschenke mit einem Es ist über 700 Euro wert Zölle werden nach der Zollrechnung berechnet. Dazu gehören wie bei Privatmärkten auch Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern.
Fazit
Bei privaten Importen und Sendungen aus dem EU- und Ausland werden Zölle und Steuern nach Wert und Menge der Ware erhoben. Die Gebühren werden bei der Einfuhr entrichtet.
Einige Produkte wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren sind in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Generell ist es sinnvoll, sich vor dem Import oder der Bestellung aus dem Ausland über die Mengen- und Wertgrenzen der gewünschten Produkte zu informieren, um unangenehme Überraschungen bei der Einreise oder beim Zoll zu vermeiden.
Verantwortungsverweigerung:
Trotz intensiver Recherche ist diese Liste der Zoll- und Einreisebestimmungen unvollständig und nicht immer aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskunft geben. Dieser Artikel ist nicht als Rechtsberatung gedacht. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Autor dieses Artikels sind ausgeschlossen.