Wenn eine Scheidung unmittelbar bevorsteht, ist dies für die meisten Menschen, die sich scheiden lassen wollen, ein unangenehmes Thema. Dies hängt nicht nur damit zusammen, dass sich Ehepartner trennen und oft eine emotional belastende Zeit durchmachen. Auch die Scheidungskosten bereiten vielen Menschen Kopfzerbrechen. Wir zeigen, wer wirklich für eine Scheidung zahlen muss.
Wer zahlt die Scheidung?
Wenn sich ein Paar scheiden lassen möchte, fallen normale Kosten an. Schließlich erfordert eine Scheidung nicht nur die Einschaltung eines Anwalts, sondern auch ein Gerichtsverfahren. Um die Frage zu klären, wer die Kosten trägt, muss zwischen den Gesamtkosten einer Scheidung unterschieden werden. Diese setzen sich aus verschiedenen Kostenarten zusammen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Anwaltskosten und anfallende Gerichtskosten.
Wer trägt die Prozesskosten für die Scheidung?

Jeder bezahlt seinen Anwalt
Soll die Ehe geschieden werden, muss mindestens einer der Ehegatten eine haben einen Anwalt konsultierenDer Anwalt wird dann angewiesen, die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Die anwaltliche Vertretung beider Ehegatten im Scheidungsverfahren ist nicht zwingend erforderlich – bei nicht einvernehmlichen Scheidungen ist sie aber dennoch angemessen und üblich.
Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, führt die Beauftragung bereits zu einer Kostenregelung: Grundsätzlich ist jeder Ehegatte verpflichtet, den von ihm selbst bestellten Rechtsbeistand zu bezahlen. Wenn ein oder beide Ehegatten die finanziellen Mittel nicht aufbringen können, um ihren Anwalt zu bezahlen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. In diesem Fall trägt nicht der betreffende Ehegatte, sondern der Staat die Prozesskosten.
Übernahme der Anwaltskosten bei einvernehmlicher Scheidung
Wie wir bereits gesehen haben, ist es im Rahmen einer Scheidung notwendig, einen Anwalt hinzuzuziehen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass sich jeder Ehegatte durch seinen Anwalt vertreten lässt. Wenn sich das Paar scheiden lassen möchte, ist dies keine Seltenheit nur ein Anwalt anheuern.
Was einfach klingt, ist aus juristischer Sicht etwas komplizierter: Schließlich darf der beteiligte Anwalt im Scheidungsverfahren nur einen Ehegatten vor Gericht vertreten. Beide Parteien dürfen nicht gleichzeitig von demselben Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden. Daraus ergibt sich folgendes: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung beauftragt – aus rechtlicher Sicht – nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt. Vor Gericht (am Tag der Scheidung) wird nur dieser Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten. Der andere Ehegatte bleibt ohne gesetzliche Vertretung.
Wer zahlt bei „Verbreitet“ Rechtsanwalt?
Was die Kosten anbelangt, so hat der Ehegatte, der vom Anwalt förmlich vertreten wurde, die Kosten später zu tragen. Der andere Ehegatte haftet jedoch nicht für die Kosten.
Gemeinsame Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung

Ausgaben können geteilt werden
Um Anwaltskosten zu sparen, wählen viele Paare nur eine („Verbreitet“) Ein Anwalt wurde eingeschaltet. Der Anwalt reicht dann die Scheidung bei Gericht ein und vertritt am Tag der Scheidung formell nur einen Ehegatten.
Bei der Kostenübernahme wird jedoch häufig zwischen den Ehegatten vereinbart, dass ein Partner, der keinen Anwalt hat, sich an den Anwaltskosten seines Ex-Partners beteiligt. Es liegt an ihnen, ob die Ex-Ehegatten die Prozesskosten halbieren oder nicht. Dies wird jedoch empfohlen Um die Vereinbarung schriftlich zu korrigierenSchließlich besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Kostenteilung und Erstattung von Gerichtsgebühren.
Wer muss die Kosten tragen?
Neben den Gerichtskosten fallen im Scheidungsfall auch Gerichtskosten an. Schließlich gibt es bei jeder Scheidung ein förmliches Verfahren vor dem Familiengericht. Inklusive angefallener Gerichtskosten immer im Voraus bezahlenBei Nichtzahlung leitet das Gericht kein Scheidungsverfahren ein.
Hinsichtlich der Zahlung der Gerichtskosten liegt die erste Verpflichtung beim Ehegatten, der die Scheidung eingereicht hat. Er muss daher die Kosten in voller Höhe tragen. Später jedoch „Scheidungsordnung“ Das Familiengericht stellt regelmäßig fest, dass die Gerichtskosten zu gleichen Teilen von beiden Ex-Ehegatten getragen werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Ehegatte, der zuvor die Scheidung eingereicht und die Gerichtskosten im Voraus bezahlt hat, die Hälfte der Kosten von seinem Ex-Partner erhält.
Wer trägt die Scheidungskosten bei Arbeitslosigkeit?

Starker Rechtsbeistand
Gelegentlich kann es vorkommen, dass einer der Scheidungspartner arbeitslos ist und deshalb Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht. Die Arbeitslosigkeit wirkt sich jedoch zunächst nicht auf die Scheidungskosten aus. Vielmehr ergeben sich die Scheidungskosten aus dem sogenannten VerfahrenswertDer Verfahrenswert wiederum errechnet sich aus dem Einkommen beider Ehegatten.
Wenn beide Ehegatten ein eher geringes Einkommen haben, bleiben auch die Scheidungskosten recht gering. Beziehen ein oder beide Ehegatten Arbeitslosengeld II, wird dieses überhaupt nicht berechnet, während Arbeitslosengeld I vollständig als Einkommen angerechnet wird.
Aber wer trägt die Scheidungskosten, wenn ein Ehepartner arbeitslos ist? Grundsätzlich werden die Scheidungskosten auch bei Teilarbeitslosigkeit zwischen den Ehegatten geteilt. Dadurch muss jeder die Hälfte der Kosten sowie seine eigenen Kosten tragen. Jede Arbeitslosigkeit ändert das auch „Zuordnungsprinzip“ nichts. Allerdings können nur Personen mit geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen.