Hinsichtlich der Zahlung der Notargebühren gilt grundsätzlich: Der Beauftragende des Notars muss ihn auch bezahlen. Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien tritt der Notar jedoch sowohl als Käufer als auch als Verkäufer auf. Schließlich kann der Käufer die Immobilie nicht ohne die Hilfe des Notars erwerben, der Verkäufer kann sie nicht ohne die Mitwirkung des Notars verkaufen oder übertragen. Wir zeigen hier, wer in dieser besonderen Konstellation die Notargebühren tragen soll.
Wer sollte beim Verkauf einer Immobilie zuerst die Notargebühren bezahlen?
Wenn eine Immobilie verkauft werden soll, fallen ganz unterschiedliche Kosten an. Diese reichen von der Gestaltung des Kaufvertrages bis zur Beurkundung des Wohnungsmarktes. Aber welche der Parteien muss die Kosten tragen?
Grundsätzlich müssen sich die Parteien über den Verkauf von Immobilien einigen vereinbaren, wie sie die Übernahme der Notargebühren regeln wollenIn der Regel trägt der Käufer den Großteil der Notargebühren. Der Verkäufer hingegen übernimmt nur einen kleinen Teil – insbesondere wenn besondere Änderungen im Grundbuch oder im Grundbuch erforderlich sind.
Welche Notargebühren zahlt der Käufer?
Der Notar ist verpflichtet, die für die Gebührenerhebung geltenden Gesetze einzuhalten. Das Gerichtsgebühren- und Notargesetz listet daher genau auf, welche Gebühren für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden können.
Bei Immobilienkäufen werden insbesondere folgende Kostenbestandteile als Angaben zu den vom Käufer regelmäßig zu entrichtenden Notargebühren angegeben:
- Tipps zur Gestaltung von Kaufverträgen
- Entwurf des Kaufvertrags
- Notariell beglaubigter Kaufvertrag in Anwesenheit beider Parteien
Wie hoch sind die Kosten?
Es kommt in der Regel vor, dass der Notar für die Erstellung und den notariellen Kaufvertrag die doppelte Gebühr der Notargebühr geltend machen darf. Die Notargebühr wiederum beträgt abhängig vom Kaufpreis der ImmobilieBeträgt der Preis der Immobilie beispielsweise 150.000 Euro, kann die einfache Gebühr 381 Euro betragen. Wird eine doppelte Gebühr verlangt, beträgt die vom Käufer zu tragende Notargebühr 762 Euro.
Darüber hinaus können dem Käufer jedoch zusätzliche Notargebühren entstehen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn der Immobilienmarkt mit einem Bankkredit finanziert werden soll. In diesem Fall gibt es ein normales Grundschuld die kreditgebende Bank registrieren. Die Grundsteuer muss nicht nur bestellt, sondern auch im Grundbuch eingetragen werden. Auch das sind Aufgaben, die der Notar übernimmt und die vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Im Beispiel wären das 381 Euro zusätzlich.
Welche Notargebühren muss der Verkäufer der Immobilie zahlen?
Kommt es immer zu einem Verkauf von Immobilien, kann dies auch Notargebühren für den Verkäufer beinhalten. Obwohl die Hauptnotargebühren in der Regel vom Käufer getragen werden, sind einige Kosten für die Befreiung von bestehender Grundschuld entwickeln.
Liegt eine Grundschuld vor, kann der Verkäufer den Notar beauftragen, die Grundschuld abzuschreiben – der Notar erhebt dafür aber natürlich eine gesonderte Gebühr. Dabei berechnet sie in der Regel etwa 0,1 Prozent der zu zahlenden Grundschuld als Notargebühr.
Können die Parteien die Kosten unterschiedlich regeln?
Den Parteien steht es frei, die Erhebung der Notarkosten unterschiedlich zu regeln. Abweichende Einstellungen sollten jedoch konventionell definiertGelegentlich kommt es vor, dass die Parteien vereinbaren, die Notarkosten zu halbieren. In der Regel wird jedoch vereinbart, dass die Hauptkosten vom Käufer zu tragen sind.
Wer soll die Notargebühren bezahlen, wenn kein Kaufvertrag vorliegt?
Bereits vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages werden ihnen Notargebühren, insbesondere für den Käufer, in Rechnung gestellt. Beauftragt er den Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs, fallen ebenfalls Gebühren an. Der Käufer muss dies tun Bezahlen auch wenn der Kaufvertrag nicht später zustande kommtDie
Wird der Kaufvertrag hingegen abgeschlossen und notariell beurkundet, gelten beide Parteien als Gesamtschuldner. Tritt der Käufer aus bestimmten Gründen später vom Kaufvertrag zurück, ist er dennoch zur Zahlung der Notargebühren verpflichtet.
Wie können Sie beim Immobilienverkauf Notargebühren sparen?
Gelegentlich einigen sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie, damit der Notar einen niedrigeren Kaufpreis bescheinigen kann. Das heißt: Ein Kaufpreis von rund 150.000 Euro wird notariell beurkundet, während der Verkäufer vom Käufer tatsächlich 250.000 Euro erhält. Dieser Ansatz kann sowohl die Notargebühren als auch die Grunderwerbsteuer senken.
Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Ansatz äußerst gefährlich ist: Einerseits könnte sich der Käufer auf den niedrigsten, zertifizierten Kaufpreis verlassen und sich weigern, dem Verkäufer den tatsächlich vereinbarten Betrag zu zahlen. Darüber hinaus wird der Kaufvertrag bei Entdeckung der Manipulation ungültig. Für den Käufer würde dies bedeuten, dass keine Eintragung im Grundbuch zu seinen Gunsten erfolgen kann.