Die bei der Schufa gespeicherten Daten sind nicht immer richtig und aktuell. In diesem Fall sollten Sie so schnell wie möglich handeln und die Daten löschen. Die von der Schufa erhobenen Informationen sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei Vertragsabschlüssen und können sich negativ auf Kreditkonditionen oder Kaufverträge auswirken. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Daten die Schufa für Sie speichert, woher sie wann stammen und wie Sie die Daten löschen können.
- Die Schufa speichert Informationen über Ihre Verpflichtungen und Ihr Zahlungsverhalten.
- Die Schufa erhält die Informationen von ihren Vertragspartnern.
- Durch eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft können Sie sich ein Bild der für Sie gespeicherten Schufa-Auskunft machen.
- Fehlerhafte Daten können auf Wunsch gelöscht werden.
- Dazu kann das Musterschreiben (siehe unten) verwendet werden.
Welche Daten speichert die Schufa?
Schufa speichert Informationen zu Ihren Finanzen Verpflichtung und VertragsabschlussAuch Ihr Zahlungsverhalten wird in der Schufa erfasst. So entsteht ein Gesamtbild, das Aufschluss über Ihre Glaubwürdigkeit gibt. Gespeicherte Daten können in negative und positive Einträge unterteilt werden. Allerdings sind es vor allem die negativen Daten, die einen großen Einfluss auf den Vertragsabschluss und die Vertragsbedingungen haben können. Es ist deshalb Besonders wichtig ist, dass die Schufa-Daten korrekt sind und enthalten keine Fehler.
Die Schufa speichert diese Daten:
- Namen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- die Anschrift
- vorherige Adressen
- Schufa-Basisnote
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Mietverträge
- Ratenzahlungsverträge
- Kredite
- Garantien
- Telefon- und Mobilfunkverträge
- Versandhandelskonten
- Konkurseinlagen
- Eide
- Gruselige Warnungen
- Anfälle
- Ablehnung von Krediten
- Eintragungen in die Schuldnerverzeichnisse
Von wem bekommt die Schufa diese Daten?
Mit ca. 9.000 Partnerpartner Die Schufa verfügt über ein großes Netzwerk an Partnern, die die über Sie erhobenen Daten an die Auskunftei weitergeben. Durch Datenaustausch Unternehmen wollen sich und andere vor Betrug und Zahlungen schützenDas Schufa-Partnernetzwerk besteht aus Banken und Sparkassen, Versicherungen, Energieversorgern, Telekommunikationsunternehmen, Versandhäusern und Einzelhändlern. Abgeschlossene Verträge, Darlehen, Ratenzahlungsverträge etc. Schufa und die Informationen werden den anderen Partnern auf Anfrage mitgeteilt, um die Bonität und ein etwaiges Ausfallrisiko einschätzen zu können.
Wie können Sie die bei der Schufa gespeicherten Daten einsehen?
Nach § 34 BDSG kann jeder deutsche Staatsbürger einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa beantragenDer Antrag kann auf der Schufa-Homepage gestellt werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Gehen Sie auf die Schufa-Website www.meineschufa.de
- Wählen Sie den Artikel „Information„
- Klicken Sie dann auf „Datenübersicht nach Bundesdatenschutzgesetz 34„
- Wählen Sie das kostenlose Angebot
- Wählen Sie eine Sprache. Zur Auswahl stehen Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Italienisch und Russisch
- Laden Sie das Formular in der gewünschten Sprache herunter
- Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es
- Hängen Sie eine Kopie Ihres Ausweises an das Formular an. Wenn Sie Ausländer sind, fügen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses und Ihrer Meldebescheinigung bei.
- Senden Sie das Formular an:
Schufa Holding AG
T.Th. 10 25 66
44725 Bochum
Wann kann ein Schufa-Eintrag gelöscht werden?
Schufa-Einträge müssen nach einer gesetzlich festgelegten Frist automatisch gelöscht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass verjährte Informationen nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen. Trotzdem kann Schufa passieren Versagen In diesem Fall müssen Sie selbst Maßnahmen ergreifen und die Differenz so schnell wie möglich beseitigen.
Schufa-Einträge werden nach folgenden Fristen automatisch gelöscht:
SCHUFA-Eingang | Termin |
---|---|
Recherche abgeschlossen | 12 Monate täglich auf Anfrage |
Fragen zu Kreditkonditionen | 12 Monate nach Anfrage |
Informationen zu Krediten | Genau am nächsten Tag nach drei Jahren nach dem Rückzahlungsjahr |
Informationen zu den erforderlichen Anforderungen | Nach drei vollen Kalenderjahren (Ende 31. Dezember des dritten Kalenderjahres nach der Speicherung), wenn Forderungen in diesem Zeitraum beglichen werden. |
Informationen zu aktuellen Vertragsverhältnissen | Wenn das Konto gekündigt wird |
Kontoinformationen für den Versandhandel | Wenn die Forderung bezahlt wurde |
Daten aus Schuldnerregistern der Amtsgerichte | Nach 3 Jahren oder wenn der Prozess gestoppt wird |
Informationen zur Ablehnung eines Insolvenzantrags oder zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse | Nach 3 Jahren |
Informationen zur Bekanntmachung der Restschuldbefreiung | Nach 10 Jahren oder bei Kenntnisnahme über die Gewährung oder Ablehnung einer Restschuldbefreiung |
Informationen zur Gewährung ausstehender Schuldenerleichterungen | Nach drei vollen Kalenderjahren |
Informationen zur Verweigerung der Rückzahlung der Restschuld | Genau am nächsten Tag nach drei Jahren |
Informationen zur Insolvenzaufhebung | Nach drei vollen Kalenderjahren |
Quelle: www.meineschufa.de, seit 2017
Wie löscht man einen Schufa-Eintrag?
Sollten Sie feststellen, dass die Schufa falsche oder veraltete Daten über Sie hat, sollten Sie die Löschung dieser Einträge so schnell wie möglich beantragen, um eventuelle Nachteile für Sie zu vermeiden. Wenden Sie sich dazu in einem formlosen Schreiben direkt an die Schufa, begründen Sie Ihr Anliegen und fügen Sie ggf. Nachweise (zB Quittungen etc.) bei.
Vorsicht:
Die Schufa ist nicht berechtigt, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben, wenn Ihr Löschantrag bearbeitet wird.
Welche Informationen muss die Stornierungsanfrage enthalten?
- Für die Löschung der Schufa-Daten genügt ein formloses Schreiben mit der Bitte um Löschung dieser Anmeldung. Erklären Sie darin, warum der Eintrag gelöscht werden soll.
- Fügen Sie wichtige Informationen hinzu, die die Richtigkeit Ihres Löschantrags belegen. Dies kann beispielsweise der Nachweis sein, dass Sie die offene Forderung bezahlt haben.
- Senden Sie den Brief an:
Schufa Holding AG
Servicecenter für Privatkunden
T.Th. 103441
50474 Köln
Musterbrief zur Löschung der Schufa-Anmeldung
John Doo
Mustermannstr. 1
11111 Mustermannstadt
Schufa Holding AG
Servicecenter für Privatkunden
T.Th. 103441
50474 Köln
Löschen Sie meine negative Schufa-Registrierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund meiner eigenen Schufa-Meldung habe ich erfahren, dass nicht alle Schufa-Einträge für mich korrekt sind.
Es besteht eine Forderung in Höhe von 990,00 Euro gegenüber der Firma XY, die nicht der aktuellen Situation entspricht. Diese Forderung habe ich bereits am TT.MM.JJJJ bezahlt. Meine beigefügten Kontoauszüge belegen dies.
Ich möchte Sie bitten, den genannten Eintrag vom TT.MM.JJJJ zu löschen und mir eine aktualisierte Selbstauskunft zuzusenden. Erfolgt die Löschung der Daten nicht bis zum angegebenen Datum, werde ich die Löschung gerichtlich durchsetzen.
Schadensersatzansprüche nach § 824 Abs. 1 BGB bleiben mir vorbehalten.
Grüße,
John Doo
Investitionen
Download: Vorlage als PDF und DOC
- Mustervorlage als Word-PDF
- Mustervorlage als Word Doc
Antrag auf Löschung abgelehnt. Was sind Ihre Optionen?
In diesem Fall sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beauftragen Sie einen Anwaltwer Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wird. Dies hat jedoch mit Kosten zu tun. Alternativ können Sie den Schufa-Ombudsmann nutzenDies ist eine kostenlose Verbraucherschlichtungsstelle, die den Prozess überwacht und korrigiert.
Die Schufa-Schlichtungsstelle finden Sie hier:
- Webseite: www.schufa-ombudsmann.de
- Telefon: +49 (0) 611 – 9278-0
- Fax: 0611-92788114
- Post: [email protected]
- Kontakt Formular: Klicke hier
- Mit der Post:
Ombudsmann SCHUFA
T.Th. Box 5280
65042 Wiesbaden
Zusammenfassung
Zusammenfassend möchten wir Ihnen noch einmal erklären, wie Sie einen Schufa-Eintrag löschen können. Auch wenn die meisten Schufa-Einträge automatisch gelöscht werden, können veraltete oder falsche Daten zu Ihrem Schufa-Zahlungsverhalten auftreten. Bei berechtigtem Widerspruch können Sie diese durch ein formloses Schreiben löschen. Wenn die Schufa Ihren Anspruch ablehnt, haben Sie dennoch die Möglichkeit, den Fall an einen Rechtsanwalt oder Schufa-Ombudsmann zu übergeben.
- Sie können falsche oder veraltete Einträge in der Schufa löschen.
- Ein formloses Schreiben zur Sachverhaltsaufklärung genügt.
- Wird der Antrag abgelehnt, können Sie sich professionelle Hilfe holen.
Video: Schufa
Schufa-Eintrag löschen
Schufa-Rating und Schufa-Beteiligungen