Musikschaffende genießen in Deutschland den Schutz des Urheberrechts – aber für Künstler ist es praktisch unmöglich, deren Einhaltung zu kontrollieren. Musikschaffende haben jedoch die Möglichkeit, durch „Gesellschaft für Musikaufführungen und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA), um sie bei der Wahrung ihrer Interessen zu vertreten. Aber was genau macht die GEMA und wer soll GEMA-Gebühren zahlen?
Die Arbeit der GEMA
Die Abkürzung „GEMA“ vertritt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Musiker und Musikerinnen und Musiker eine Vergütung erhalten, wenn ihre musikalischen Werke in Deutschland öffentlich aufgeführt werden. Insgesamt vertritt die GEMA die Rechte von rund 65.000 Komponisten, Musikverlegern und Musikschriftstellern.
Die GEMA ist nicht nur für deutsche Künstler zuständig
Die GEMA vertritt zwar die Rechte deutscher Musikschriftsteller, ist aber in Deutschland auch für ausländische Musikbesitzer „zuständig“. Das bedeutet, dass Ihre Veranstaltung – auch wenn Sie keine Musik deutscher Künstler spielen – der GEMA unterliegen kann.
Wer muss GEMA-Gebühren zahlen und was unterliegt der GEMA?
Es müssen nur GEMA-Gebühren bezahlt werden wenn Musik von GEMA-registrierten Künstlern öffentlich gespielt wirdDaraus ergibt sich: Wird die Musik im privaten Bereich gespielt oder bei Veranstaltungen, bei denen alle Anwesenden einen persönlichen Bezug haben, ist die Veranstaltung nicht öffentlich. Daher fallen keine GEMA-Gebühren an.
Handelt es sich bei den Veranstaltungsteilnehmern jedoch weder um Angehörige noch um Freunde (zB bei einer Betriebsfeier), ist die Veranstaltung als öffentlich anzusehen. Grundsätzlich gilt auch: Je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Veranstaltung als öffentlich eingestuft wird. Wenn die Veranstaltung als öffentlich gilt und dort Musik gespielt werden soll, sind die GEMA-Gebühren vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
Welche Gebühren anfallen, hängt davon ab feste GEMA-Tarifebasierend auf der Art der gespielten Musik und unter anderem der Größe der Veranstaltung.
Wer unterliegt immer der GEMA?
Wer eine Hochzeitsfeier oder Gruppenfeier organisiert, unterliegt nicht zwingend der GEMA. Wenn die Veranstaltung als privat anzusehen ist, fallen keine Gebühren an.
Es gibt jedoch Personengruppen, für die das Musizieren immer mit Bezahlung verbunden ist.
- TV- und Radiosender
- Restaurant- und Barbesitzer
- Disco-Betreiber
- Ladenbesitzer
Musik unverbindlich GEMA
Achtung: Klassische Musik ist nicht immer ohne GEMA!
Moderne Interpretationen von Tracks ohne GEMA können eigenständig urheberrechtlich geschützt sein und unterliegen somit der GEMA!
Grundsätzlich können für alle öffentlich gespielten Musikstücke GEMA-Gebühren anfallen. Anders sieht es dagegen aus, wenn der Schöpfer der Musik mehr als 70 Jahre nicht mehr lebt. Vor allem die alten Volkslieder oder klassische Musik sind daher ohne GEMADie
Darüber hinaus gibt es Online-Portale, auf denen explizit Musik ohne GEMA angeboten wird. Die angebotene Musik stammt nicht von bekannten Künstlern – kann aber auch kostenlos in der Öffentlichkeit gespielt und genutzt werden.
Wie funktioniert der GEMA-Eintrag?
Musikschaffende in Deutschland sind nicht verpflichtet, der GEMA beizutreten. Um die Rechte an ihren Projekten zu wahren und auch den finanziellen Nutzen ihrer Arbeit zu ernten, erscheint eine Integration sinnvoll. Hierfür ist jedoch auf Initiative des Musikschaffenden eine Registrierung bei der GEMA erforderlich. Nach der Registrierung bei der GEMA übernimmt die GEMA ihre Rechte als Administrator und erhebt auch Nutzungsgebühren.
Zur Sicherung der Rechte ist es jedoch erforderlich, dass der Autor eine eigene Anzeige bei der GEMA einreicht. Dies kann jedoch online über die GEMA-Website erfolgen.
GEMA-Anmeldung für Veranstaltungen
Wie wir bereits gesehen haben, ist es nicht alle Veranstaltungen unterliegen der GEMAInsbesondere für private Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten, bei denen Musik gespielt wird, müssen keine Lizenzgebühren entrichtet werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn es sich bei einer Veranstaltung um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bei der Musik gespielt oder gespielt wird.
In diesem Fall ist eventuell eine GEMA-Registrierung vor der Veranstaltung erforderlich. Welche Gebühren für die Musikwiedergabe zu erheben sind, hängt von der Art der Musikdarbietung, der Größe der Veranstaltungshalle und dem Eintrittspreis ab.
Und hier können Sie sich ganz einfach über das GEMA-Portal für die Veranstaltung anmelden.
GEMA-Webportal
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