Verbraucher sind es mittlerweile gewohnt, dass viele Händler ihren Kunden ein bequemes Rückgabe- oder Umtauschrecht einräumen. Trotzdem werden solche Rechte vom Lebensmittelladen selten erwartet. Wir zeigen, welche erstaunlichen Rückgaberechte Aldi seinen Kunden noch bietet und auf welche Produkte sie sich beziehen.
Lebensmittel müssen auch fehlerfrei sein
Wer Waren veräußert, hat diese dem Käufer mangelfrei zu übergeben – dies ist in § 433 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelt. Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs ein Mangel der verkauften Ware vorliegt, kann der Käufer eine Reparatur oder einen Austausch verlangen – diese Regel ist vielen Verbrauchern bekannt. Weniger bekannt ist jedoch, dass der Grundsatz der Fehlerfreiheit grundsätzlich auch für Lebensmittel gilt.
Für Verbraucher bedeutet dies: Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt des Kaufs bereits abgelaufen oder weist das Produkt eine formlose Beschaffenheit, einen eigenartigen Geruch oder sonstige Abweichungen auf, die man bei einem solchen Produkt nicht erwarten würde, liegt ein Mangel im Sinne des § 434 Abs 1 BGB. Hier hat der Verbraucher das Recht, das Essen an den Verkäufer zurückzugeben und es gegen ein defektes Produkt umzutauschenEr kann sein Geld jedoch nicht sofort einfordern.
Austausch bei Aldi: Garantie für gute Zufriedenheit
Natürlich ist auch der Lebensmitteldiscounter Aldi an die gesetzlichen Bestimmungen zu fehlerhaften Produkten und Lebensmitteln gebunden. Allerdings muss der Discounter wie alle anderen Händler auch keine einwandfreien Lebensmittel oder andere Produkte zurückbekommen. Schließlich gibt es das Recht auf Umtausch, wenn es Ihnen nicht gefällt nicht gesetzlich vorgeschriebenDie
Allerdings werben sowohl Aldi Nord als auch Aldi Süd auf ihren jeweiligen Unternehmenswebsites mit einem „ZufriedenheitsgarantieDazu ist keines der Unternehmen gesetzlich verpflichtet –Zufriedenheitsgarantien„Frag es saubere Kulanzleistungen der beiden Unternehmen.
Die Aldi-Lebensmittelgarantie (ALDI Nord)
Umtausch bei Aldi Nord
Im Infobereich seine Webseite wirbt Aldi Nord mit dem sogenannten „Aldi-Garantie“, was für Lebensmittel und alle anderen bei Aldi Nord gekauften Produkte gelten soll.
Nach der „Aldi-Garantie“ können Sie
Essen für unbegrenzte Zeit und ohne Beweise zu erbringen
sonstige Waren (Kosmetik, Technik, Kleidung etc.) innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Quittung
gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben Der Grund ist für die Rücksendung ebenso unnötig wie der Mangel des gekauften Produkts.
Daher handelt es sich um ein Rückerstattungsrecht, das auch gelten sollte, wenn das gekaufte Produkt einfach nicht gefällt. Da jedoch kein Vertreter gesetzlich dazu verpflichtet ist, ist es a reines WohlwollenSobald es dies jedoch verspricht, verpflichtet sich das Unternehmen dazu.
Umtausch bei Aldi Süd
Da Aldi Nord und Aldi Süd eigenständige Unternehmen sind, ist Aldi Süd nicht an die Schwesterfirmengarantie gebunden. Allerdings bietet auch Aldi Süd seinen Kunden ein ähnliches Rückgaberecht an.
Aldi Süd wirbt auch im Informationsbereich seiner Website in der Rubrik „Austausch„Da ist es uns einfach aufgefallen
Essen ohne Vorlage der Quittung
Alle anderen Waren innerhalb von zwei Monaten und gegen Vorlage des Kassenbons
kann für eine volle Rückerstattung zurückerstattet werden. Wie Aldi Nord setzt Aldi Süd keine Frist für die Lebensmittelrückgabe und nimmt auch Produkte zurück, die dem Kunden einfach nicht gefallen.
Austausch bei ALDI Süd
Andere Produkte, andere Rückerstattungsrechte – darf Aldi das?
Wie bereits gesehen, gelten bei Aldi Nord und Aldi Süd auch für völlig mangelfreie Produkte faire Rückgaberegelungen. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Lebensmittel unbefristet und ohne Nachweis zurückgegeben werden, während andere Produkte einer Frist unterliegen und die Quittung noch vorhanden sein muss.
Hier stellt sich die Frage, ob Aldi für verschiedene Produkte auch unterschiedliche Rückgabebedingungen festlegen kann. Auch wenn es im Einzelfall ärgerlich sein kann, wenn die rechtzeitige Rückgabe mangels Nachweisen scheitert, lautet hier die klare Antwort: Ja.
Schließlich ist Aldi gesetzlich nicht verpflichtet, einwandfreie Produkte zu erhalten. Gewährt das Unternehmen ein freiwilliges Rückgaberecht, ist es frei zu entscheiden, wie lange, unter welchen Bedingungen und für welche Produkte es gelten sollDie
Mängelansprüche bestehen auch gegenüber Aldi
Obwohl Aldi seinen Kunden faire Rückerstattungsrechte für Lebensmittel und andere Waren einräumt, gelten natürlich weiterhin die legitimen Rechte der Verbraucher. Darüber hinaus können freiwillige Umtausch- oder Rückerstattungsrechte gesetzliche Regelungen erweitern, aber nicht ausschließen.Die
Da Aldi jedoch ohnehin ein uneingeschränktes Rückgaberecht für Lebensmittel einräumt, gilt das Gesetz nur für den Austausch von Nicht-LebensmittelnDie
Aldi Nord und Aldi Süd klären das“Andere Güter„Innerhalb von 1 oder 2 Monaten nach dem Kauf ein Rückgaberecht, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Ist die gekaufte Ware jedoch mangelhaft, gelten die gesetzlich garantierten Verbraucheransprüche und ermöglichen den Umtausch über die 1- oder 2-Monatsfrist hinaus.
Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die gekaufte Ware bereits beim Kauf mangelhaft war. In diesem Fall muss der Händler das defekte Produkt für 24 Monate ab Kaufdatum austauschen oder reparieren lassenDies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später auftritt und nicht sofort nach dem Kauf festgestellt wird.
Darüber hinaus hilft das sogenannte auch dem Verbraucher Beweislastumkehr § 476 BGB. Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein Mangel, der sich innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf zeigt, als zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden gilt. Daher muss der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate nicht nachweisen, dass das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war.
Diese gesetzlichen Regelungen gelten selbstverständlich auch für bei Discountern gekaufte Produkte.
Für Verbraucher bedeutet dies: Erweisen sich bei Aldi gekaufte Produkte, die keine Lebensmittel sind, innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf von vornherein mangelhaft, kann die Ware umgetauscht oder repariert werden. Auch ein Nachweis ist nicht zwingend erforderlich. Sie müssen lediglich nachweisen, dass die defekten Produkte bei Aldi gekauft wurden. Dazu reicht beispielsweise die Aussage eines Zeugen.
Dementsprechend können mangelhafte Produkte auch nach Ablauf des freiwilligen Rückgaberechts von 1 oder 2 Monaten zurückgegeben werden. Der Verbraucher kann jedoch nicht mehr einfach die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, sondern nur noch zwischen Umtausch und Reparatur wählen.
Achtung: Abweichende Regelungen für online bestellte Produkte und Dienstleistungen!
Über das Internet bestellte Waren und Dienstleistungen fallen jedoch nicht unter das Rückgabe-Hosting-Recht, das für in den Aldi Nord- oder Süd-Filialen gekaufte Waren gilt!
Speziell für Reisebuchungen, Foto- und Blumenbestellungen über die Aldi Nord- oder Süd-Website gelten besondere Rückgabe- und Stornierungsbedingungen!