Erbringt ein Handwerker eine vertraglich geschuldete Leistung, hat er selbstverständlich Anspruch auf sein Gehalt. Dieses Recht besteht jedoch nicht unbegrenzt. Verstreicht eine bestimmte Frist nach Ausführung der Arbeiten des Handwerkers, gilt die Verjährungsfrist. In diesem Fall kann der Handwerker seinen Lohn möglicherweise nicht mehr geltend machen. Wir erläutern hier, wann die Verjährung eintritt, wann die Zahlungspflicht des Kunden endet und welche Maßnahmen der Verjährung entgegenstehen.
- Zahlungsansprüche aus einem Arbeitsvertrag verjähren in der Regel innerhalb von 3 Jahren
- Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Werk abgenommen wurde
- Auch wenn keine Rechnung ausgestellt wird, ist der Lohnanspruch grundsätzlich mit der Annahme der Stelle entstanden
- Hat der Handwerker ein mangelfreies Werk geliefert, kann die Abnahme auch stillschweigend erfolgen
- Ist die Rechnung des Händlers verjährt, muss sich der Kunde zur Umgehung seiner Zahlungspflicht ausdrücklich auf die Verjährung berufen
Wann genau läuft die Rechnung eines Händlers ab?
Wird ein Handwerker mit bestimmten Tätigkeiten (Malerei, Gartenarbeit, Renovierung etc.) beauftragt, handelt es sich rechtlich um einen Arbeitsvertrag im Sinne des § 631 BGB. Durch den Vertragsabschluss Der Handwerker verdankt einen gewissen ErfolgDer Kunde ist jedoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
Zahlt der Kunde das Honorar jedoch nicht, bleibt der Zahlungsanspruch des Handwerkers nicht unbefristet. Dagegen verjährt der Zahlungsanspruch in der Regel innerhalb von drei Jahren – 195 BG.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Vergütung entstanden ist. Bei einem Arbeitsvertrag entsteht der Lohnanspruch mit der Annahme der Arbeit. Wurde die Stelle angenommen, beginnt die Frist zum Ende des jeweiligen Jahres.
Beispiel für eine Verjährungsfrist
Der Bauherr beauftragt im Juli 2016 einen Handwerker mit dem Bau eines Hauses im Garten. Am 20.08.2016 nahm er das Projekt an. Die Verjährungsfrist beginnt nun am 31. Dezember 2016. Sie endet am 31. Dezember 2019.
Annahme des Projekts als Verjährungsfrist
Wie bereits erwähnt, verdankt der Vertragshandwerker einige Erfolge im Rahmen des Arbeitsvertrages. Das kann zum Beispiel das Tünchen der Wände oder der Hausbau im Garten sein. Wenn der Handwerker den versprochenen Erfolg bringt wie vereinbart und ohne gravierende Mängelder Auftraggeber ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet.
Diese Annahmefrist ist maßgeblich für den Beginn der Verjährung. Schließlich kann die arbeitsvertragliche Verjährung erst mit dem Ende des Jahres beginnen, in dem der Auftraggeber die Stelle angenommen hat. Das bedeutet: Damit die Händlerrechnung verfällt, muss der Kunde das Werk vorab abgenommen haben.
Wenn das Projekt nicht defekt ist, ist es Der Käufer ist zur Annahme verpflichtetVerweigert er dies dennoch und hat sein Handwerker eine angemessene Abnahmefrist gesetzt, gilt das Werk als (stillschweigend) abgenommen. Die stillschweigende Annahme wird rechtlich auch als Genehmigung bezeichnet. Auch der Die Genehmigung tritt in Kraft der Verjährungsfrist – wird am Ende des Jahres, in dem die Zulassung erfolgte, betriebsbereit.
Verjährung von Handwerkerrechnungen ohne Abnahme durch das Werk
Bei stillschweigender Abnahme eines mangelfreien Werkes ist der Unterscheiden Sie zwischen Nichtabnahme eines fehlerhaften ProjektsErbringt der Auftragnehmer die erforderlichen Arbeiten nicht vertragsgemäß, braucht der Auftraggeber diese nicht abzunehmen. Stattdessen stehen ihm Mängelansprüche nach § 634 BGB zu – eine stillschweigende Abnahme erfolgt dann nicht.
Macht der Käufer von seinen Mängelansprüchen Gebrauch, verlangt er vom Handwerker Nacherfüllung und kommt er der Aufforderung nach, so ist der Handwerker berechtigt, durch Abnahme der nachgebesserten Arbeiten Lohn zu verlangen. Auch diese erlischt regelmäßig nach den vorstehenden Regeln.
Kommt der Handwerker der Aufforderung jedoch nicht nach oder ist es Nachträgliche Leistung ist unzureichendkann der Auftraggeber wegen eines Mangels und unter bestimmten Zusatzbedingungen vom Arbeitsvertrag zurücktreten. Ist dies der Fall, wird von vornherein kein Entgelt gezahlt – und kann daher nicht verjährt werden.
Einige Umstände verlängern die Verjährungsfrist
In einigen Fällen kommt es zu einer Unterbrechung oder Verlängerung der Verjährungsfrist möglichEinige Maßnahmen können dies verhindern oder sogar von vorne beginnen.
Ein neuer Verjährungsbeginn für die Händlerrechnungen ist möglich, wenn der Kunde bereits eine Teilzahlung (Zahlung auf das Konto) geleistet hat. Hier findest du einen Anerkennung des Zahlungsanspruchs sehen und die Verjährungsfrist beginnt erneut mit dem Zeitpunkt der Zahlung.
Es hat jedoch einen anderen Effekt Hemmung der VerjährungsfristIm Falle einer Hemmung wird die Hemmungsfrist von der Berechnung der Verjährungsfrist ausgenommen. Der Zeitraum, in dem ein Grund für die Aussetzung vorlag, wird nicht in die dreijährige Verjährungsfrist eingerechnet.
- Seriöse Verhandlungen zwischen Kunde und Handwerker
- Klage einreichen
- Leistungsverweigerungsrecht des Kunden
Aber: Eine Mahnung allein kann die Verjährung weder stoppen noch neu beginnen lassen. Dafür ist es jedoch Reichen Sie eine Klage ein oder fordern Sie einen gerichtlichen Zahlungsbefehl an vom Handwerker in Position.
Wie kann sich der Rechnungsempfänger auf die Verjährungsfrist berufen?
Grundsätzlich steht es dem Handwerker frei, auch nach Ablauf der Verjährungsfrist vom Auftraggeber die Lohnzahlung zu verlangen. Auch Klagen und Gerichtsverfahren sind möglich. Schließlich ist die Verjährungsfrist nur dann „Wirksam“wenn der Kunde tatsächlich den Einwand der Verjährung erhebt.
Das heißt: Der Kunde muss in der Verjährungsfrist ausdrücklich erwähnt und erklären, dass er allein wegen des Ablaufs der Verjährungsfrist nicht zahlen wird.
Begrenzung ist auch für den Kunden wichtig
Wie wir bereits gesehen haben, verfallen die Rechnungen von Händlern innerhalb von 3 Jahren. Ist die Verjährung eingetreten, kann der Kunde die Zahlungspflicht vermeiden, wenn er sich ausdrücklich auf die Verjährung beruft.
Darüber hinaus können Verjährungsfristen für den Kunden auch aus einem anderen Grund interessant sein: Liefert der Handwerker eine mangelhafte Arbeit, stehen dem Kunden – wie wir bereits gesehen haben – Mängelansprüche zu. Mängelansprüche des Käufers verjähren jedoch ebenfalls!