Viele Verbraucher kennen den juristischen Satz, dass eine Transaktion gültig sein muss, bis sie abgebrochen wird. Im Zivilrecht sind solche Geschäfte jedoch sehr selten und es besteht bei den meisten Verträgen auch kein generelles Widerrufsrecht.
Deshalb zeigen wir hier die Bedeutung von „Strom bis neuer„Im Zivilrecht und bei der Möglichkeit des Widerrufs bei Verträgen mit Verbrauchern.
- Auch bei Verbraucherverträgen besteht kein generelles Widerrufsrecht.
- Grundsätzlich besteht im stationären Einzelhandel kein Widerrufsrecht für 14 Tage.
- Nur wenn gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich individuell vereinbart, können Verträge „bis auf weiteres„gültig sein.
- Insbesondere Bankgeschäfte sind „bis auf weiteres„anwenden.
Rechtsbegriff des Widerrufs
Aus rechtlicher Sicht ist ein Widerruf eine Erklärung, mit der die Ergebnisse einer früheren Transaktion oder Transaktion einseitig beendet werden. Im Zivilrecht kommt der Widerruf besonders häufig als Planungsrecht des Verbrauchers bei sogenannten Fernabsatzverträgen vor.
Dies bedeutet insbesondere:
Werden die Produkte telefonisch oder über das Internet bestellt, steht es dem Verbraucher frei, den so geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung gegenüber dem Unternehmer zu widerrufen und damit vom Vertragsschluss zurückzutreten. Es hängt daher allein vom Kunden ab, ob er an dem abgeschlossenen Vertrag festhalten oder binnen 14 Tagen von diesem zurücktreten möchte.
Dieses praktische Rücktrittsrecht mag für den Auftraggeber zwar bequem sein, ist aber für den Vertragspartner mit Unsicherheiten verbunden. Letztendlich kann der Verkäufer wirklich sicher sein, dass der mit dem Käufer geschlossene Vertrag erst nach ereignislosem Ablauf der Widerrufsfrist Bestand hat.
Um diese Unsicherheit zu vermeiden, sind nur in wenigen Sonderfällen gesetzliche Rücktrittsrechte vorgesehen. In diesen Sonderfällen geht es beispielsweise um den Verbraucherschutz, sodass die Unsicherheiten des gewerblichen Verkäufers in Kauf genommen werden müssen. Zu diesen Fällen gehören:
- Fernabsatzverträge (2 312c BGB): Dies sind Verträge, die durch eine Katalog-, Brief-, Telefon-, E-Mail- oder Online-Shop-Bestellung geschlossen wurden.
- Tür zum Verkauf (§ 312 b BGB): Dies sind Verträge, die zu Hause oder am Arbeitsplatz abgeschlossen werden.
- Teilzeitaufenthaltsrecht (1 481 BGB): Hierbei handelt es sich um Untervermietungen, bei denen eine Wohnung mehrmals im Jahr genutzt werden kann.
- Verbraucherdarlehensverträge (1491 BGB): Hierbei handelt es sich um entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.
Widerrufsrecht gegen den Grundsatz der Treue
Allerdings gilt insbesondere das Erfordernis des Parteischutzes nur für ganz bestimmte Konstellationen, so dass Rücktrittsrechte nur bestehen, wenn sie entweder zwischen den Parteien vereinbart oder ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben sind. Sind beide nicht gültig, gilt das Prinzip „pacta sunt servanda„.
Nach diesem Rechtsgrundsatz, der sich im Gesetz insbesondere in den §§ 241 und 242 BGB niederschlägt, sind Verträge grundsätzlich von beiden Seiten zu erfüllen. Die Parteien sollen nur unter strengen Voraussetzungen von den rückwirkend geschlossenen Verträgen zurücktreten können.
Obwohl oft angenommen, ist die Aussage „Gültig bis neuer„Deshalb keinesfalls für alle Verträge, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer abgeschlossen hatDas Gegenteil: Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sind grundsätzlich beide Parteien gebunden!
Es gibt jedoch einige bekannte Geschäfte, die gültig sein können, bis sie zurückgerufen werden. Dies gilt insbesondere für Geschäfte, bei denen der Empfänger der Erklärung nicht vor den Folgen eines plötzlichen Widerrufs geschützt werden muss.
BANKEN“bis auf weiteres„
Obwohl in laufenden Verträgen eigentlich nicht vorgesehen, können insbesondere Bankgeschäfte bis auf Widerruf gültig sein. Die häufigsten Fälle, in denen eine abgegebene Erklärung ohne weitere Verzögerung widerrufen werden kann, sind die Erteilung einer Einzugsermächtigung und der Widerruf von Lastschriften.
Widerruf der Einzugsermächtigung
Mit der Einzugsermächtigung erteilt der Kontoinhaber seinem Auftragnehmer ein- oder mehrmals die Vollmacht zur selbstständigen Abbuchung fälliger Beträge von seinem Konto. Für diesen Vorgang wird seit 2014 das sogenannte SEPA-Kommando verwendet.
Entscheidet sich der Kontoinhaber jedoch nach Ablauf einer Frist, ausstehende Rechnungen per Überweisung zurückzuzahlen, kann er die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit – nur gültig – widerrufen.“bis auf weiteresFristen sollen hierbei nicht eingehalten werden, der Widerruf muss jedoch dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.
Mehr dazu in unserem Ratgeber: Einzugsermächtigung stornieren
Sofortige Gebührenstornierung
Während die Einzugsermächtigung die Einzugsermächtigung für bestimmte Beträge von einem Konto bedeutet, wird die entsprechende Belastung als Lastschrift bezeichnet.
Ist der Bankkunde jedoch mit der Höhe eines belasteten Betrags nicht einverstanden, kann er den Betrag bis zu acht Wochen nach der Belastung bei seiner Bank stornieren. Wurde diese Direktbelastung ohne gültige Bestellung (dh ohne Zustimmung des Kontoinhabers) vorgenommen, hat er dafür noch 13 Monate Zeit.
Der Einzug einer Lastschrift kann ganz einfach durch eine schriftliche Erklärung an die Bank oder per Online-Banking über die „abrufen„-Die Schaltfläche wird bearbeitet.
„gültig bis auf Widerruf„- Gut bis auf Widerruf
Eine andere Auftragsform, die bis auf Widerruf gültig sein soll, sind häufig Anweisungen eines Anlegers an seinen Broker. Solche Aufträge bleiben gültig, bis sie vom Anleger zurückgezogen werden. Dies können auch Verkaufs- und Einkaufsaufträge sein. Im Finanzwesen wird der Begriff „Gut bis auf Widerruf„Die Abkürzung“AGB„wird genutzt.
Verwandte Inhalte
- Widerruf: Auch per E-Mail möglich?
- Widerruf von Fernabsatz-Geschäften: So funktioniert…
- Lastschrift trotz Widerruf (Kündigung) der…
- Widerruf und Widerspruch – wo liegt eigentlich der…
- Lastschrift widerrufen » Einzugsermächtigung…
- Rücknahme und Widerruf – das sind die Unterschiede!
- Stornierung bei Online-Reisebuchung & Flüge: Gilt…
- Widerrufsrecht: Versandkosten bei Rücksendung - Wer…