Bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter insbesondere einige wichtige Fristen einhalten. Von besonderer Bedeutung sind die Abrechnungsfrist und die Verjährungsfrist für Nebenkosten. Letztlich können spätere Nutzungsansprüche des Eigentümers nur durchgesetzt werden, wenn diese Fristen ordnungsgemäß eingehalten wurden. Wir zeigen hier, welche Fristen insbesondere für die Verjährung von Stromrechnungen gelten und wann Mieter nicht mehr zahlen müssen.
Diese Fristen sind wichtig für die Stromrechnung
Geld- oder sonstige Forderungen können nur für einen bestimmten Zeitraum ausgeführt werden. Das heißt: Auch wenn z.B. eine Hauptzahlungspflicht besteht, kann diese nicht auf unbestimmte Zeit vor Gericht verhängt. Nach Ablauf bestimmter Fristen sind alle Ansprüche verjährt.
Die Verjährungsfrist kann daher für den Schuldner ein echter Segen sein. Ist die Verjährungsfrist eingetreten, kann sie beim Schuldner Berufung einlegen. Der Gläubiger kann einen berechtigten Zahlungsanspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen.
Auch im Mietrecht scheint es nicht anders zu sein. Deshalb können auch Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen verjähren. Hier ist erst einmal die Verjährungsfrist für Nebenkosten 3 JahreIst die Frist abgelaufen, kann und soll sich der Mieter auf die Verjährungsfrist berufen hör auf zu zahlenDie
Neben der Verjährungsfrist gibt es weitere Fristen in Bezug auf Nebenkostenabrechnungen, die für Mieter und Vermieter wichtig sind.
Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Verbrauch zusammen verrechnet wird. Das wird hier oft erwähnt Kalenderjahr Bezieht sich. Es ist jedoch auch ein einzelner Abrechnungszeitraum möglich, beispielsweise vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres. Einzige gesetzliche Vorgabe ist, dass der Abrechnungszeitraum 12 Monate betragen muss – dies folgt aus § 556 III BGB.
Siedlungsperiode
Ist der Abrechnungszeitraum abgelaufen, ist eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und innerhalb eines Jahres an den Mieter geliefert Ich werde. Ist beispielsweise der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2019 abgelaufen, muss die Nebenkostenabrechnung spätestens am 31. Dezember 2020 an den Mieter gesendet werden.
Erhält der Mieter die Nebenkostenabrechnung später, ist diese unwirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn der Besitzer es hat Die Verspätung ist nicht zu verantworten Wenn jedoch beispielsweise der Stromversorger erst spät abrechnet, hat der Vermieter auch die Möglichkeit, Stromabrechnungen verspätet zu erstellen. Aber auch in diesem Fall gibt es keine Buchhaltung für immer. Wenn der Grund für die Verzögerung nicht mehr besteht, muss die Stromrechnung vom Eigentümer innerhalb von 3 Monaten erstellt werden.
Beispiel: Rechnungsverzögerung ohne eigenes Verschulden:
Kann der Vermieter die Mehrkosten nicht regeln, weil der Stromanbieter ihm noch keine Rechnung geschickt hat, muss er Überschreitung der Abrechnungsfrist gerechtfertigt. Wird ihm jedoch nachträglich die Rechnung des Stromversorgers zugesandt, muss er dem Mieter innerhalb von 3 Monaten die darunter liegende Nebenkostenabrechnung zukommen lassen.
Begrenzungszeitraum
Wie wir bereits gesehen haben, verjähren Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen in der Regel innerhalb von 3 Jahren – daraus ergibt sich § 195 BGB. Zu beachten ist auch, dass der Vermieter zunächst die Abrechnungsfrist einhalten muss, um Nachforderungen geltend machen zu können. Wird die Abrechnungsfrist nicht eingehalten, entsteht der Nachzahlungsanspruch erst gar nicht und kann daher nicht verjährt werden.
Wann genau endet die Nebenkostenabrechnung?
Die 3-jährige Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Zahlungsanspruch entstanden ist und endet 3 Jahre später.
Beispiel: Gesetzliche Verjährungsfrist des Abrechnungszeitraums
Die Abrechnungsfrist für im Jahr 2019 angefallene Nebenausgaben endet häufig am 31. Dezember 2020Der Eigentümer hat bis jetzt die zusätzlichen Kosten zu arrangieren. Übersendet er dem Mieter am 1. Juli 2020 eine entsprechende Nebenkostenabrechnung, hat er die Frist eingehalten und es entsteht ein Zahlungsanspruch.
Die Verjährungsfrist für den Zahlungsanspruch wiederum beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Zahlungsanspruch entstanden ist. Also hier am 31. Dezember 2020. Dadurch erlischt der Zahlungsanspruch drei Jahre später 31. Dezember 2023Ab dem 1. Januar 2024 kann sich der Mieter dann auf die Verjährung berufen.
Hemmung der Verjährungsfrist
Wie wir bereits gesehen haben, hat der Vermieter nur drei Jahre Zeit, um seine Zahlungsansprüche aus der Stromrechnung gegen seinen Mieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann er ausstehende Zahlungsansprüche nicht mehr erfüllen. Folglich interessiert sich der Besitzer regelmäßig dafür Stoppt die VerjährungSie müssen also nicht für die zusätzlichen Kosten bezahlen“sitzen bleiben„.
Eine solche Hemmung der Verjährungsfrist tritt ein, wenn Mieter und Vermieter über den Inhalt der Stromrechnung verhandeln. Die Verjährung ist gehemmt, bis die Verhandlungen geklärt oder abgebrochen sind. Gleiches gilt selbstverständlich, wenn zur Klärung des Nebenkostenanspruchs ein Rechtsweg eingeleitet wird.
Darüber hinaus ist die Verjährungsfrist auch gehemmt, wenn der Mieter der Stromrechnung widerspricht. In diesem Fall wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Erst wenn die strittigen Punkte geklärt sind, beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Erfolgt ein solcher Neubeginn der Verjährungsfrist, beginnt die Frist von neuem in ihrer ganzen Länge.
- Verhandlung des Inhalts der Stellungnahme
- Klageerhebung (gerichtliche Klärung)
- Widerstand des Mieters gegen die Gebühr
Die Beschränkung der Stromrechnung liegt nicht immer im Interesse des Mieters
Ist die Stromrechnung nach 3 Jahren verjährt, benötigt der Mieter eine er muss keine Zuzahlung mehr zahlenDies kann für den Mieter im Falle einer Nachzahlung nützlich sein. Hat der Mieter jedoch Guthaben von der Stromrechnung, kann es ganz anders aussehen:
Es sind keine zusätzlichen Zahlungen mit jeder Stromrechnung erforderlich. Stattdessen kann es auch zu einem Guthaben für den Mieter kommen. Der Mieter hat dann einen auf seiner Seite Rückgabeantrag gegen den EigentümerAllerdings ist zu beachten, dass auch der Rückgabeanspruch gegen den Eigentümer einer Verjährung unterliegt. Daher muss der Mieter auch innerhalb von 3 Jahren seiner Forderung nach einer Mehrkostenabrechnung nachkommen. Ist dies nicht der Fall, gilt auch in diesem Fall die Verjährungsfrist.
Was tun, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist?
Ist die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Stromrechnung abgelaufen, Zahlungsrechte verfallen nicht automatischDer Schuldner hat jedoch das Recht, die Vollstreckung zu verweigern. Der Gläubiger kann daher den Schuldner zur Zahlung auffordern. Bezahlt dieser seine Schulden, kann der Gläubiger das Geld auch behalten. Verweigert der Schuldner jedoch die Zahlung und beruft sich vor Gericht auf die Verjährungsfrist, besteht keine Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung.
Die Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung ist zusammengefasst
- Forderungen aus Nebenkostenkonten verjähren in 3 Jahren
- Die Verjährungsfrist kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden
- Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt für Mieter und Vermieter. Steht dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch zu, unterliegt dieser ebenfalls der Verjährungsfrist
- Ist die Verjährung eingetreten, kann der Schuldner die Zahlung gesetzlich verweigern. Dazu muss nur explizit auf die Verjährungsfrist hingewiesen werden