Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt – das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge. In diesem Ratgeber erklären wir, was der Begriff Herstellergarantie wirklich bedeutet, wie er sich von der Garantiegarantie unterscheidet und welche Vorteile die Herstellergarantie dem Verbraucher bietet.
Herstellergarantie – Was ist das?
Insbesondere die Begriffe Garantie und Herstellergarantie werden oft synonym verwendet. In der Rechtswirklichkeit gibt es jedoch zwei grundlegend verschiedene Dinge:
Das ist die Garantie
Die Garantie wird auch als Mängelhaftung bezeichnet und bedeutet im deutschen Recht Haftung des Verkäufers für mangelhafte Leistung (Ware)Die dem Käufer zustehenden Gewährleistungsansprüche sind gesetzlich genau definiert und gelten, wenn der Verkäufer von vornherein ein mangelhaftes Produkt geliefert hat. Gewährleistungsrechte sehen dann in erster Linie die Pflicht des Verkäufers vor, sich von vornherein um das mangelhafte Produkt zu kümmern. reparieren oder austauschenDie
Das ist die Garantie
Die Garantie hingegen eröffnet dem Käufer eines Produktes in der Regel weitergehende Ansprüche. Sie kann vom Verkäufer oder vom Hersteller (Herstellergarantie) eines Produktes kommen und ist insbesondere bei hochpreisigen Produkten, wie Elektronik oder anderen technischen Produkten, aber auch Motorrädern oder Autos üblich. Im Gegensatz zu den Gewährleistungsansprüchen ist die Herstellergarantie auf ein Produkt jedoch freiwillig gewährt wird – der genaue Inhalt der Garantie steht daher nicht im Gesetz, sondern im Einzelkaufvertrag oder in der Garantieerklärung.
Obwohl der Inhalt einer Herstellergarantie von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann, bezieht sich die Garantieerklärung nicht nur auf die Mangelfreiheit eines Artikels bei Lieferung. Vielmehr garantiert der Hersteller eines Artikels auch, dass der Artikel nicht nur zum Zeitpunkt des Kaufs, sondern auch über bestimmte Eigenschaften oder Funktionen verfügt für längere Zeit ist gewartet
Welche Vorteile bringt die Herstellergarantie dem Käufer?
Die Herstellergarantie gibt dem Käufer in der Regel das Recht, das gekaufte Produkt bei Schäden und Mängeln zurückzugeben Kostenlos austauschen oder reparierenIn manchen Fällen wird die Gewährleistungszusage sogar überschritten und dem Kunden werden dadurch Rechte auch dann eingeräumt, wenn der Kaufgegenstand funktionstüchtig bleibt, aber innerhalb einer bestimmten Zeit einige Eigenschaften verliert.
Garantiezeit
Der Hersteller kann festlegen, für welchen Zeitraum die Garantie gilt. Je nach Produkt sind Gewährleistungsfristen von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren oder sogar lebenslange Gewährleistungsfristen möglich.
Der Zeitpunkt des Mangels spielt keine Rolle
Obwohl die Herstellergarantien oft weniger umfangreich sind als die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, haben sie für den Käufer einen besonders wichtigen und entscheidenden Vorteil:
Während Gewährleistungsansprüche nur bestehen, wenn der Kaufgegenstand von Anfang an mangelhaft war, gilt die Herstellergarantie immer mit Eintritt der Gewährleistung. Wann genau ein Mangel auftritt, ist unerheblich und muss vom Käufer nicht nachgewiesen werden.
Für diesen Käufer kann es bedeuten: Wenn der Kauf mehr als 2 Jahre zurückliegt und die gesetzlichen Gewährleistungspflichten entfallen, kann er sich eventuell noch auf die Herstellergarantie verlassen. Außerdem muss nicht nachgewiesen werden, wann der Mangel genau aufgetreten ist und ob er bereits beim Kauf vorhanden war.
Ansprüche gegen den Verkäufer trotz Herstellergarantie?
Besteht eine Herstellergarantie und der Käufer kontaktiert den Verkäufer des Produkts im Falle eines Mangels weiterhin, gibt der Verkäufer oft an, dass Hersteller, der für die Reparatur des Defekts aufgrund der Garantie verantwortlich ist es kann. Allerdings ist es für den Käufer oft schwieriger, den Hersteller zu kontaktieren, sodass sich die Frage stellt, ob trotz Herstellergarantie Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen können.
Grundsätzlich: Gewährleistungsansprüche (gegen den Verkäufer) und Gewährleistungsansprüche (gegen den Hersteller) kann koexistierenIst dies der Fall und ist das von Ihnen erworbene Produkt mangelhaft, kann der Käufer grundsätzlich wählen, ob er sich an den Verkäufer oder den Hersteller wendet. Schließlich bestehen unabhängig und auch bei Vorliegen einer Herstellergarantie noch gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Zu beachten ist lediglich: Will sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer auf die Gewährleistung berufen, muss er ggf. nachweisen, dass der Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war.