Wenn die monatlichen finanziellen Belastungen nicht mehr zu bewältigen sind und nicht alle offenen Rechnungen beglichen werden können, befürchten viele Verbraucher schnell eine Privatinsolvenz. Grund zur Sorge ist nicht der Schuldenerlass am Ende des Prozesses, sondern die diversen negativen Folgen, die eine Privatinsolvenz mit sich bringt.
In vielen Fällen kann das Insolvenzverfahren jedoch übersprungen werden. Dies gilt auch dann, wenn nicht alle offenen Forderungen beglichen werden können. Schließlich kann der Schuldenausgleich auch außerhalb des regulären Insolvenzverfahrens eine mögliche Lösung sein.
Hier zeigen wir, was bei der Rückzahlung von Zahlungsverzug zu beachten ist, durch einen Vergleich und eine Lockerung der Zahlungen, die Verbraucher erwarten können.
Was ist schließlich Schuldentilgung?
Die meisten Verbraucher kennen die Funktionsweise eines Insolvenzverfahrens: Nachdem ein Insolvenzverwalter einen Teil des monatlichen Einkommens für eine gewisse Zeit auf die Gläubiger verteilt hat, profitiert der Schuldner am Ende des Verfahrens von einer ausstehenden Belastung.
Ein formelles Insolvenzverfahren ist jedoch auch mit gewissen bürokratischen Hürden und Unannehmlichkeiten für den Schuldner verbunden. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten durch die notwendigen Gerichtsverfahren – diese müssen (oder sollen) vom Schuldner getragen werden.
Wird das Verfahren jedoch durchgeführt und können beispielsweise innerhalb von drei Jahren 35 % der Schulden an den Insolvenzverwalter beglichen werden, wird der Restschulderlass attraktiv.
Allerdings scheint es oft naheliegend, Gläubigern einen vergleichbaren Geldbetrag anzubieten, den sie in einem Insolvenzverfahren erhalten würden, und so den formellen Schuldenerlass zu vermeiden – und genau das bedeutet der Begriff Schuldenbereinigung.
Wann ist der Schuldenvergleich erfolgversprechend?
Obwohl ein Schuldenvergleich in der Praxis mit Damit sind weniger bürokratische Hürden verbunden als ein Insolvenzverfahren, auch hier gibt es einiges zu beachten. Betrachtet man insbesondere die Interessen des Gläubigers, erkennt man die Punkte, aus denen sich Schwierigkeiten ergeben könnten:
Im Allgemeinen zählt für den Gläubigen nur, wer Um seine gesamte Bitte auszugleichen in vielen Fällen kommt es sogar darauf an. Dies erscheint für den Gläubiger besonders erfolgversprechend, wenn die Forderung gering und der Schuldner noch jung ist. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass der Schuldner den geschuldeten Betrag weiterhin verdienen wird.
Handelt es sich um eine besonders hohe Schuld oder steht der Schuldner kurz vor der Pensionierung, erscheint eine Begleichung der gesamten Forderung weniger wahrscheinlich. Auch wenn es oft überraschend ist, sind die Chancen auf eine Vergleichsvereinbarung mit einem niedrigeren Zinssatz bei höherer Verschuldung oder höherem Alter oft höher.
Dennoch ist ein Schuldenvergleich grundsätzlich immer dann möglich, wenn sich der Schuldner nicht mehr leisten kann, die gesamte Schuld aus eigener Kraft zu begleichen. Schließlich ist die Möglichkeit der Schuldenbereinigung auch gesetzlich und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgesehen.
Rechtlich als „Versuch einer außergerichtlichen Einigung zur Schuldenbereinigung„Der Ausgleichsaufwand steht in der Regel zu Beginn eines Insolvenzverfahrens und ist in § 305 Abs.
Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Person nur dann in ein Insolvenzverfahren eintreten kann, wenn ernsthafte Bemühungen um eine Einigung mit den Gläubigern im Rahmen der Schuldenbereinigung unternommen wurden.
Selbstverständlich ist auch eine Einigung mit dem Gläubiger im Rahmen eines Vergleichs möglich, wenn keine Insolvenzeröffnungsabsicht bestehtIm Falle eines gescheiterten Vergleichsversuchs besteht keine Verpflichtung, Privatinsolvenz anzumelden.
Generell stehen die Chancen, dass manche Zahlungen im Rahmen eines Vergleichsangebots vom Schuldner angenommen werden, immer dann gut, wenn sie zu einer ausreichenden Schuldenreduzierung beitragen.Lehnt der Schuldner das Vergleichsangebot jedoch ab, steht es dem Schuldner frei, das Insolvenzverfahren zu eröffnen oder dem Schuldner ein anderes, besseres Angebot zu unterbreiten.
Wie genau funktioniert der Schuldenvergleich und welche Arten gibt es?
Wie bereits erwähnt, ist die außergerichtliche Einigung eine Möglichkeit, eine Überschuldung zu beseitigen, ohne dass ein Gericht eingreifen muss.Folglich wird es wie ein Konkursverfahren erforderlich, wenn der Schuldner seine ausstehenden Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und zahlungsunfähig ist.
Ist dies der Fall und möchte der Schuldner mit seinen Gläubigern (Einzelpersonen, Unternehmen oder Institutionen) eine für alle Parteien vorteilhafte Rückzahlungsmethode finden, können die Beteiligten die Vergleichsbedingungen grundsätzlich frei verhandeln.
Es empfiehlt sich jedoch, mit einer erfahrenen Person – etwa einem Schuldnerberater oder einem Anwalt – zusammenzuarbeiten, um einen für alle Gläubiger gleichermaßen geltenden Schuldenbereinigungsplan zu erarbeiten.
Es wird eine vollständige Liste aller Gläubiger und aller Schulden erstellt. Abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln kann nun festgelegt werden, wie viel monatlich zurückgezahlt werden kann und in welchem Zeitraum die Schulden zurückgezahlt werden können.
Der Schuldenbereinigungsplan wird allen Gläubigern vorgelegt. Stimmen sie dem Zahlungsplan zu, erfolgt eine Abrechnung, die in einem Vertrag festgehalten werden muss. Wird der Zahlungsplan befolgt, wird die Schuld beglichen.
Wie der Entschuldungsplan aussieht, kann grundsätzlich frei zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Möglich sind feste monatliche Tilgungsraten sowie flexible Tilgungsmodelle, die an schwankende monatliche Einnahmen angepasst sind. Auch das Anbieten von Einmalzahlungen an Gläubiger ist durchaus möglich.
Wie viel muss der Schuldner für einen Vergleich zahlen?
Ziel der Schuldenbereinigung ist es, die Gläubiger durch ein attraktives Teilzahlungsangebot zum Erlass eines Teils der Schulden zu bewegen – schließlich ist der Schuldner finanziell nicht in der Lage, den vollen Betrag der Schulden zurückzuzahlen.
Für Gläubiger ist es daher besonders wichtig, ein attraktives Teilzahlungsangebot zu unterbreiten, aber gleichzeitig den Schuldner finanziell zu entlasten.
Welche Beträge erforderlich sind, um mit einem Vergleichsangebot erfolgreich zu sein, lässt sich nicht pauschal sagen. Erfahrene Schuldnerberater helfen im konkreten Einzelfall, ein vielversprechendes, aber nicht überwältigendes Vergleichsangebot zu bearbeiten.
Dabei werden sowohl die persönliche und finanzielle Lage des Schuldners als auch die Höhe seiner Gesamtschuld berücksichtigt. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass Vergleichsangebote von rund 50 Prozent der Schuldensumme in den meisten Fällen erfolgreich sind. Bei besonders hoher Verschuldung und gleichzeitig geringem Einkommen können sogar noch höhere Entlastungsquoten von bis zu 80 Prozent erreicht werden.
Wie läuft die Endabrechnung ab?
Wenn Sie Ihre Schulden bei Ihren Gläubigern begleichen möchten, müssen Sie im Umgang mit Gläubigern gut vorbereitet sein – nur so wird der Schuldenvergleich wirklich erfolgversprechend.
Typischerweise sind hierfür folgende Schritte erforderlich:
- Erfassen Sie alle Gläubiger und Forderungen
Anhand der vorliegenden Unterlagen sollte eine Liste aller Gläubiger und aller offenen Forderungen erstellt werden.
Dabei ist es wichtig, nicht nur zwischen einzelnen Gläubigern, sondern auch zwischen allen Anforderungen eines Gläubigers zu unterscheiden. Dies ist erforderlich, damit eine nachträgliche Vereinbarung mit dem Schuldner auch alle offenen Forderungen umfassen kann und individuelle Details nicht berücksichtigt werden.
Fehlen die Unterlagen oder sind sie nicht allen Gläubigern bekannt, hilft die Schufa-Recherche, das Schuldnerregister oder der Gerichtsvollzieher, sich einen genauen Überblick über die Gesamtschuld zu verschaffen.
- Fragen Sie nach der genauen Schuldenhöhe
Sind alle Forderungen und Gläubiger bekannt, kann die genaue Höhe aller offenen Forderungen ermittelt werden. Dies ist notwendig, da (Verzugszinsen) und sonstige Kosten die Hauptforderungen beeinflussen können.
Daher sollte der Schuldenstand von allen Gläubigern und zu einem bestimmten Stichtag abgefragt werden. Auf diese Weise können Sie sich einen Überblick über die genaue Höhe der Schulden verschaffen.
- Bestimmen Sie den Rückzahlungsbetrag
Ist die genaue Schuldenhöhe bekannt, kann die individuell tragbare Rückzahlungssumme anhand des persönlichen Einkommens und des monatlichen Lebensbedarfs ermittelt werden.
Diese kann aus monatlichen Raten, einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem bestehen. Besonders wichtig ist jedoch: Es sollte eine genaue Aufstellung (Schuldenbereinigungsplan) erstellt werden, die Auskunft darüber gibt, welcher Schuldner jeden Monat welchen Betrag erhalten soll.
Wichtig ist auch, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und theoretisch mit jedem Gläubiger eine individuelle Vereinbarung getroffen werden kann, sind Vergleichsangebote, die alle Gläubiger gleich behandeln, dennoch erfolgversprechender.
- Vereinbaren Sie einen Kompromiss mit dem Schuldner
Nachdem die Höhe der monatlichen Raten oder eine eventuelle Pauschalzahlung feststeht, kann den Gläubigern das Vergleichsangebot unterbreitet werden.
Es ist darauf zu achten, dass dem Gläubiger die finanzielle und persönliche Situation des Schuldners genau erläutert wird. Wenn der Gläubiger anerkennen muss, dass die Chancen auf den Erhalt des gesamten geschuldeten Betrags aufgrund des Zustands des Schuldners gering sind, wird er einem Vergleichsangebot viel eher zustimmen.
Stimmt der Schuldner dem Vergleichsangebot zu, sind die Pauschalzahlungen, der monatliche Ratenbetrag und der Restbetrag, auf den der Schuldner eventuell verzichtet, vertraglich festzuhalten und schriftlich zu dokumentieren.
Ganz wichtig ist auch, dass sich jeder Gläubiger verpflichtet, auf die Zwangsvollstreckung nicht nur während der Rückzahlungsfrist, sondern auch nach deren Ablauf und hinsichtlich des Saldos zu verzichten.
Anregung: Obwohl jeder Schuldner grundsätzlich selbst über den Schuldenausgleich verhandeln kann, empfiehlt es sich, eine kompetente Person zur Beratung und Vermittlung hinzuzuziehen. Es sind nicht nur die Verträge über die Vergleichsvereinbarung, die legal sein müssen.“wasserdicht„Es kann gesagt werden. Zudem sind Gläubiger oft kompromissbereiter mit einem neutralen Verhandlungspartner.