Die Begriffe „Besetzung“ und „Eigentum„Synonyme werden oft in der gemeinsamen Sprache verwendet. Aus rechtlicher Sicht haben die Begriffe jedoch sehr unterschiedliche Bedeutungen. Darüber hinaus sind beim Immobilienbesitz, aber beim Immobilienkauf weitere Besonderheiten zu beachten.
Eigentum an beweglichen Sachen versus Immobilien
Bei beweglichen Sachen genügt für die Eigentumsübertragung die Eigentumsübertragung und die Vereinbarung über die Eigentumsübertragung zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer. Im Alltag fällt diese Vereinbarung beispielsweise häufig mit dem Abschluss eines Kaufvertrages zusammen.
Beispiel einer Eigentumsübertragung
Der Kunde bestellt Brötchen aus dem Ofen, bezahlt sie, nimmt sie entgegen und nimmt sie mit. Hier wurde (vielleicht implizit) ein Kaufvertrag für die Brötchen zwischen dem Bäcker und dem Kunden geschlossen. Fast gleichzeitig wurden Geld und Rollen geliefert und transportiert.
Bei der Eigentumsübertragung beim Immobilienkauf bricht jedoch die Eigentums- und Eigentumsübertragung sowie der Abschluss des Kaufvertrags zusammen. Im Gegensatz zum alltäglichen Einkaufen (z. B. beim Bäckerkauf) Der Abschluss des Kaufvertrages und die Eigentumsübertragung werden dabei regelmäßig voneinander getrennt stattdessen. Der Immobilienkäufer wird nicht erst durch die Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages mit dem Notar Eigentümer einer Immobilie.
Die Eigentumsübertragung erfolgt durch Eintragung in das Grundbuch
Wird der Immobilienkaufvertrag unterzeichnet, gehen Verkäufer und Käufer ein Haftungsgeschäft ein. Das bedeutet: Der Kaufvertrag legt die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des KaufpreisesGleichzeitig verpflichtet es den Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an der Immobilie zu verschaffen.
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages können sich beide Parteien dieser Verpflichtungen nicht mehr ohne weiteres entledigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Käufer durch den erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrages bereits Eigentümer der Immobilie geworden wäre.
Darüber hinaus findet die Eigentumsübertragung beim Erwerb von Immobilien nur dann statt, wenn die Im Grundbuch als Eigentümer eingetragener Immobilienkäufer ist gewesen. Der Kaufvertrag begründet lediglich die Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Eigenschaft.
Außerdem, a Der Termin war vereinbartbei denen das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer übergehen muss. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer berechtigt, die Immobilie zu nutzen. Gleichzeitig muss er deren Lasten ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs tragen. Eigentumsübertragung ist jedoch nicht gleich Eigentumsübertragung.
Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümer
Der Immobilienkaufvertrag legt regelmäßig einen Termin fest, an dem die Immobilie an den Käufer übergeben wird. Dieses Datum – das Schlüsselübergabe – Das Eigentum an der Immobilie geht auf den Käufer über.
Er findet aber auch Eigentumsübergang unabhängig vom Eigentumsübergang stattdessen. Mit der Eigentumsübertragung erwirbt der Käufer nur die eigentliche Verfügungsgewalt über die Immobilie. Dennoch bleibt der Verkäufer vorerst Eigentümer der Immobilie.
Als Grundstückseigentümer hat der Käufer jedoch bereits einige Rechte und Pflichten. Er ist zum Beispiel berechtigt, auf dem Grundstück zu wohnen oder es zu vermieten. Ist die Immobilie bereits vermietet, stehen dem Käufer die Mieteinnahmen ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung zu.
Gleichzeitig ist der neue Eigentümer auch verpflichtet, die Last der Immobilie zu tragen und beispielsweise die Grundsteuer zu zahlen. Darüber hinaus muss es unter anderem Winterdienst leisten, sonstige Sicherheitspflichten erfüllen und die Gefahr von z. B. von Bauschäden Sie.
Wann erfolgt die Eintragung und der Eigentumsübergang im Grundbuch?
Wie bereits gesehen, verpflichtet sich der Käufer mit Unterzeichnung des Kaufvertrages, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer der Immobilie zu zahlen. Hat er den geschuldeten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer bezahlt, wird der Notar zum Grundbuchänderung und damit die Übertragung des Eigentums an der Immobilie beginnen.
Wie lange es dauert, bis der Käufer durch die Eintragung in das Grundbuch Eigentümer der Immobilie wird, ist dem zuständigen Grundbuchamt überlassen. Zwischen Zahlung und Eigentumsübertragung liegen nicht selten einige Monate.